Das Leben des Fürsten Milosch und seine Kriege : mit dem Bildniss des Fürsten und einer Charte von Serbien

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Wenn er eines Prieſters oder eines andern Chriſten Grab beſucht oder ein Begräbniß errichtet, ſo wird es nach einer Uebereinkunft zwiſhen dem Biſchof und den Verwandten des Verſtorbenen überlaſſen.

- Der Verkauf der Nurien an die Prieſter, den Ein-

fauf der Rauchfang- und anderer Abgaben, nimmt die Regierung zu ihrer Verfügung , die Verpachtung “der Nurien dagegen wird gänzlich verboten. Die Schuld *), welche die Biſchöfe von Serbien an die heilige große Kirche (von Konſtantinopel) zu bezahlen haben, übernimmt die Regierung und wird dieſelbe aus ihren eigenen Einkünften nach einer Ucbereinkunft zwiſchen ihr und der großen Kirche bezahlen. Die Einkünfte von den Siegeln, welche die Biſchöfe den Protopresbytern und dieſe den ſich Vermählenden ausliefern, werden den Protopresbytcrn zur Belohnung für ihre Bemühungen verbleiben.

Die Herren Biſchdfe werden aus dem für ſie beſtimmten Gehalte ihre Protoſyggelle, Archidiakonen und Sccretäre anſtändig unterhalten.

Dem Herrn Erzbiſchof von Bel grad, der ſich in

#) Dieſe Schuld, welche verſchiedene Biſchöfe {hon lange

gemacht haben, beläuft ſih jeßt beinahe auf 137,433 Groſchen, auf welche zwei ſerbiſche Biſchöfe (vom Paſchalik Belgrad) jährli< nebſt den Äbgaben ungefähr 20,000 Groſchen Zinſen zahlen müſſen. Dieſe Schuld können aber auch die erwähnten Biſchöfe in der Zukunft auh vermehren , beſonders wenn ein neuer Biſchof ernannt wird, der fein Geld hat; dahér entlehnt keiner auf fi, ſondern auf das Land, wel<es auh nac ſeinem Abſterben oder ſeiner Verſezung zu bezahleß verpflichtet if.