Das Leben des Fürsten Milosch und seine Kriege : mit dem Bildniss des Fürsten und einer Charte von Serbien
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Mit dieſer Verordnung waren die Biſchdfe nicht zufrieden , ſondern klagten (beſonders heimlich) darüber ſogar außerhalb Serbien; denn nach früherem Gebrauche, bekam jeder von ihnen an Rauchfangabgaben nicht weniger als 30,000 Groſchen. Die heilige große Kirche in Konſtantinopel zeigte ſich anfangs mit dieſer Verordnung zufrieden und nahm einige Summen unter dem Namen der Schuld an ; ſpäter jedoch änderte ſie ihre Meinung. So wurde dann jene Verordnung nah vielem Streiten und Zanken im Jahre 1825 ohne Wirkung gelaſſen ; für die Prieſter aber ward von Neuem (am 2ten Juni deſſelben Jahres), nach einer Rükſprache mit der Geiſtlichkeit der beiden eo Fol:
gendes verordnet : Géofven: Para.
Für das Weihwaſſer für eine Wöchnerin — 10 für die Taufe cin Paar Strümvfe oder 1 von dem Pathen ‘ — 20 für das Begräbniß von einem Wohlha-
Denden eO 10 für das Begräbniß von . einem nicht n
Wohlhabenden e für das Begräbniß von cinem Anüien . ni<hts ün 2 2 _——
für die leßte Oelung von einem Kueſen und erſten Kaufmann .
von dem übrigen Volke .
für ein großes Gebet „../,
für-cîn kleines ..., E 20
für Waſſerwethe für einen Monat .— 12
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