Die Französische Revolution

144 Viertes Kapitel.

ſich keine Blöße geben dürfen. Es konnte aber zur Beruhigung der Königsfamilie der Umſtand beitragen, daß Leopold ſeine Hilfe gelobt hatte: „alles, was mir gehört, gehört euh, Geld, Truppen, überhaupt alles.“ So hatte er am 2. Juli aus Padua geſchrieben, als er noh nicht wußte, daß der Fluchtverſuh mißglü>kt war: Verheißungen, die er am s. Juli wiederholt. Er ſeht diesmal noh hinzu, daß er die Könige von Spanien und Sardinien um Unterſtüzung für das ſo ſchwer geprüfte Fürſtenpaar angehen wird. Am 6. Juli exfüllt er dieſe Zuſage !). Davon benachrichtigt Mercy dann wieder am 28. die Königin und er kündet in dieſem Briefe an: „Die Mächte werden die Faktiöſen für die Sicherheit des Königs und der Königin verantwortlich machen“; es handelt ſih ferner darum, „die Nation zu entwaffnen, dem König ſein Recht über das Heer, über Krieg und Frieden zu geben, außerdem dasjenige, für die nächſte Legislatur einen Ort außerhalb Paris für die Beratung feſtzulegen.“ So Mercy. Leopold hüllt ſich bis in den Auguſt in Stillſchweigen. Am 17. Auguſt teilt er aber ſeiner Schweſter mit ?), daß „die Herrſcher Europas, mit Recht empört über die Behandlung, welche der König und ſeine Familie erleidet, und im höchſten Grade erſchre>t über die Gefahr, daß die Schre>en der Revolte und Anarchie in alle Staaten einziehen, ſich durch keinen trügeriſchen Schein werden beruhigen laſſen.“ Nur die freiwillig vom Könige angenommene Verfaſſung könnte zu Recht beſtehen. Ähnliches ſpricht er dann in einem zweiten Briefe an ſeine Schweſter vom 20. Auguſt aus ®). Jn beiden Brieſen wird die Deklaration vom 23. Juni 1789 als Grundlage der neuen Verfaſſung anerkannt.

Es traf ſih nun günſtig, daß die Grundzüge der Verfaſſung, mit der Ludwig nicht hatte arbeiten können, einer Durchſicht unterzogen wurden ‘). Es vergingen noch etliche Wochen, dann war ſie fertig. Da Ludwig auf den erſten Blik ſehen mußte, welhe Mängel ihr noch immer anhaſteten ®), daß ſeine Jnitiative und ſein Einkommen beſchränkt war, hätte er ſeine Unterſchrift verweigern und zugunſten ſeines Sohnes verzichten müſſen. Obwohl er aus ſeiner Abneigung gegen die Verfaſſung in einem Briefe an den König von Spanien kein Hehl macht

1) Politiſche Korreſpondenz Karl Friedrihs von Baden Bd. I, S. 397.

2) Arneth Nr. 115. 3) Ebenda Nr. 116.

4) Span. Arch. 3970 — 9. Juli 1791.

5) Siehe au< Marie Antoinettes Brief vom 26. November 1791 (Arneth Nr. 124).