Geschichte der französischen Revolution

350 II. Kapitel. Die Konſtituante.

lichen Intendanten, den Biſchöfen und Privilegierten. Auf dem Lande aber brachen die Bauern nun mit elementarer Gewalt gegen die Feudalherren [os ; ſie zerſtörten Schlöſſer und Klöſter, verbrannten die Wälder und au< wo man die Edelleute vor | grauſamen Martern verſchonte wie im Norden, ruinierte man ſie durch die plögliche Verweigerung aller Abgaben und Fronden. Überall aber bekannte man ſi<h zum Königtum, auch inmitten der vollſtändigſten Anarchie.

Dieſe Nachrichten und die Furt, die ſie hervorriefen, beſtimmten die Nationalverſammlung am 4. Auguſt, daß ſie der Verfaſſung die Erflärung der Menſchenrehte vorausgehen [laſſen wollte, um die Erregung doh wieder in feſte Grenzen zu leiten. In der Abendſizung wurde erſt ein Shriftſtü> verTeſen, des Inhalts, daß die Unruhen in verſchiedenen Provinzen nur die Arbeit der Uationalverſammlung für das Wohl des Volkes verlangſamen und den Feinden des öffentlihen Wohls zugute kommen ; die alten Geſeze müßten weiter exiſtieren, bis ſie von der Autorität der Nation abgeſchafft oder modifiziert ſind. Dem tritt mit patriotiſher Einſicht und perſönlichem Opfermute der Vicomte de Noailles entgegen : er ſ<lägt allgemeine Gleichheit der Laſten, die Abfäuflihteit aller Feudalrete, ſofortige Abſchaffung der Fronden und anderen perſönlichen Dienſte vor; na< ihm forderte der Herzog von Aiguillon Aufhebung aller Exemtionen. Andere Adelige folgen dieſem Beiſpiele; dabei werden in der Diskuſſion Geſege berührt, welche die Sham zu nennen verbiete, die Anſpannung von Menſchen an Wagen, das Peitſchen der Teiche bei Nacht, daß das Quaften der Fröſche den Herren ni<ht im S<lafe ſtöre. Der Klerus verhielt ſi< eine Seitlang ſ<weigend, bis der Biſchof von Nancy das Wort ergriff, und die Städte und Provinzen wollten hinter Adel und Geiſtlichkeit niht zurü>bleiben. Das denkwürdige Reſultat dieſer Sißzung, die bis zwei Uhr morgens dauerte, war die Abſchaffung der Leibeigenſchaft, Ablöſung der Herrenre<hte, Beſeitigung der gutsherrlihen Gerihtsbarkeit, Unterdrü>ung des ausſhließli<hen Jagdrehtes, Umwandlung oder Ablösbarkeit aller Zehnten, Gleichheit aller Steuern und Abgaben, Zulaſſung aller Bürger zu allen ſtaatlichen Ämtern und zum Heer, Unentgeltlichkeit der Rechtspflege und Abſchaffung der Käuflichkeit der Ämter, Aufhebung der Sonderrechte für Städte und Provinzen, der Annaten