Geschichte der revolutionären Pariser Kommune in den Jahren 1789 bis 1794
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Zu dieſen Bedingungen gab Karl ſeine Züſtimmung und es kam eine ‘vom Parlamente legaliſirte Reform-Ordonnanz zu Stande. Jun derſelben verzichtete ex auf Erhebung jeder niht von den Ständen bewilligten Steuer, verpflichtete ſih, dem Staats\haße Nichts zu veruntreuen, verſprach , die Auſlagen durch ehrlihe und von den drei Ständen verordnete Leute erheben zu laſſen, machte ſih anheiſchig, die Mißbräuche ſeiner Beamten abzuſtellen, unparteiiſche Gerechtigkeit zu üben, die Staatsſtellen niht mehr zu verkaufen, und ſagte zu, daß die Münzen nicht wieder verſchlechtert, ſondern nah dem vom Prevot der Pariſer Kaufleute gelieferten Muſter geſhlagen werden ſollten. Ferner verzichtete ex auf das Priſen-Recht, auf die Zwangsanleihen, auf alle Privatkriege, auf das Rechtſprehen dur<h Kommiſſionen, dur< welche die Leute ihren natürlichen Richtern entzogen wurden, und auf die Veräußerung der Domänen. . Außerdem autoriſirte er den bewaffneten Widerſtand gegen jede ungeſezlihe Unternehmung, verbot die Fehden der adeligen Herren, ertheilte allen Franzoſen das Recht, ihrem Stande gemäß Waſſen zu tragen, und erklärte die Ständemitglieder für unverletlich.
Ueber dieſe Ordonnanz ſagt Sismondi: „Dieſe merkwürdige Charte zeigt den Umfang der die Klagen des Volkes verurſahenden Mißbräuche und die Redlichkeit von den der Krone entgegengeſeßten, dur<h ihre Feſtigkeit ſo vortheilhaſte Reformen erzielenden Führern. Aus dieſer Zuſammenſafſung ihrer Forderungen geht hervor, daß ſie keine unruhigen, eiferſüchtigen, ungeſtümen Geiſter waren. Nein, der Biſchof von Laou und der Prevot der Kauſleute waren keine Verräthex, obſchon ſich die Geſchichtſhreiber der Monarchie angeſtrengt haben , ſie als ſolche anzuſhwärzen. Jm Gegentheil waren ſie vom Streben na<h dem Guten und vou der Liebe zum Volke beſeelt und ſuchten, als ſie die ſchre>liche Unorduung, welcher der Staat anheimfiel, ſowie die allgemeinen Spißbübereien, die Unfähigkeit und Sorgloſigkeit der Führer ſahen, Frankreich troß der franzöſiſchen Fürſten zu retten. Wenn ſie man<hmal Gewalt auwandten, muß man ihnen den Gebrauch ungeſezlicher Mittel verzeihen, weil in jener Zeit die Freunde Frankreichs kein geſetzliches Mittel zur Verrichtung des Guten beſaßen. Wurden ſie aber auch ihrerſeits vom Machtſchwindel ergriſſen, ſo muß man an ihrem Beiſpiele gerade einen Beweis für die Richtigkeit ihrer Prinzipien erbli>en; denn ſie ſprachen zuerſt es aus, daß es fürs Volk kein Heil gibt, ſolange daſſelbe der abſoluten Gewalt unterthan bleibt, mögen nun die mit dieſer Macht bekleideten Perſonen fein, welche ſie wollen.“
Im Jahre 1357 erwarb Stephan Marcel für die Pariſer Kommune den Bauplaß, auf welchem das Pariſer Stadthaus errichtet worden iſt. Auf dieſem Plage ſtand damals ein Gebäude, welches das Säulenhaus (maison aux piliers) oder auh das Kronprinzen-Hôtel (hôtel au dauphin) hieß. Somit ſtammt das in allen Revolutionen eine ſo große Nolle ſpielende Stadthaus (hôtel-de-ville) aus einer revolutionären Epoche von Paris.
Der Rath der Sechsunddreißig ſehte eine Zeitlang das Werk der Reformen fort. Jndeß war dieſen Reformen der Adel feindli< , die Geiſtlichteit verhielt ſi<h lau, und ein großer Theil der Städte meinte,