Geschichte der revolutionären Pariser Kommune in den Jahren 1789 bis 1794
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‘Meiſter, welche die Verſammlungen bildeten. Zu Lyon, wo dieſe Wählerverſammlungen niht über 300 Mann ſtark ſein durften, gab nicht die größere Steuer, ſondern das größere Alter das Wahlrecht.
Dieſe Verſammlungen wurden in Paris und Lyon, wenn ſie über 100 Mitglieder zählten, dur< die Polizeibehörde in einzelne Sektionen eingetheilt, damit ſie niht ſtaatsgefährlih werden könnten. Jede Sektion, beſtehend aus den das nämliche Stadtviertel bewohnenden wahlbere<tigten Mitgliedern, verſammelte ſi< behufs der Ausübung der Wahl beſonders.
| Jn jeder Körperſchaft der Kaufmanns-JFuuung gab es drei Ohmänner und drei Adjunkte; in jeder Zunft zwei Syndici und zwei Adjunkte. Die ſogenannten freien Profeſſionen hatten nur einen Syndicus und einen Adjunkt. Dieſe Vorſtände waren mit der Beſorgung der Geſchäfte, mit der Verwaltung der Zunft- und Junungsgelder, mit der Ueberwachung der Disziplin und mit der Vollſtre>ung der Reglements betraut. Jhre Amtsdauer währte zwei Jahre, und zwar rücten die Adjunkte im zweiten Jahre zum Amte des Obmanns oder Syndicus empor. Die Wahl der Adjunkte geſchah dur< die Deputirten drei Tage nah deren eigner Wahl vor dem königlichen Prokurator im Châtelet oder vorm Polizeirihter. Die Ad:unkte durften nur aus denjenigen Meiſtern gewählt werden, welche im vorhergehenden Jahre zu Deputirten ernanut worden waren. Die ſogenannten freien Profeſſionen beſaßen das Wahlrecht nicht, ſondern ihre Adjunkte wurden ſ{hle<thin dur die Polizeibehörde ernannt. Jede Zunft oder Junung durfte ſih leichte Steuern auferlegen, auh durfte ſie Anleihen kontrahiren, wenn ſie durch die Dhrigkeit dazu ermächtigt worden war.
Die Obmänner, Syndicuſſe und Adjunkte hatten ſich àus den alten prud ‘hommes entwidelt. Dieſe prud ’hommes, auf Deutſch Sachverſtändige oder Experten, waren in alter Zeit die Adminiſtratoren der ſtädtiſchen Kommune. So z. B. wurde die Stadt Bourges bis zum Jahre 1474 dur vier prud ‘hommes verwaltet, worauf im genannten Jahre ein königliches Edikt verordnete, daß hinfort die ſtädtiſhe Verwaltung dur<h einen Maire und zwölf Schöffen geführt werden ſollte. Der Rath der Stadt Paris beſchloß im Jahre 1296, daß vierundzwanzig prud hommes gewählt werden und daß dieſelben auf Erſuchen des Prevots der Kaufleute und der Schöffen nah dem damaligen Rathhauſe (dem parloir aux bourgeois) fommen, den guten Leuten Rath ertheilen und mit dem Prevot und den Schöffen zu den Meiſtern, zum Könige oder ſonſtwohin inner- und außerhalb Paris zum Wohle der Stadt ſich begeben jollten.
__ Die Obmänner, Syndici und Adjunkte nun mußten jährlich mindeſtens viermal die ſämmtlichen Meiſter beſuchen, um ſih zu vergewiſſern, ob dieſelben die Reglements befolgten, und um ſi<h na< dem Betragen der Lehrlinge, Geſellen und Ladendienex zu erkundigen. Ueber dieſc Beſuche hatten ſie in der Deputirten-Verſammlung Rechenſchaft abzulegen, worauf ſolche Meiſter, gegen welche Etwas vorlag, vor die Verſammlung geladen und von derſelben ermahnt wurden. Jn Wiederholungs fälleii übergaben die Syndici und Adjunkte ihre Protokolle dem Subſtituten