Geschichte der revolutionären Pariser Kommune in den Jahren 1789 bis 1794

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des königlichen Prokurators, wenn die Kontravention eines rüfälligen Meiſters die öffentliche Ordnung betraf. Bei Streitſachen der Pariſer Kaufleute und Handwerker bildete das Châtelet die erſte und das Parlament die zweite oder Appellations-Junſtanz.

Die freien Profeſſionen, die auf einfache, vor dem Polizei-Lieutenant abzugebende Erklärung ausgeübt werden durſten, aber auc einregiſtixt wurden, enthielten folgende Kategorien :

Die Blumenhändlerinnen, die Bürſtenbinder, die Bleicher, die Woll- und Baumwollkämmer , die Haarkräuslerinnen der Frauen, die Seiler, die in den Straßen, Hallen und auf den Märkten, jedo<h nicht in Standbuden kaufenden und verkaufenden Trödler, die Peitſchenmacher, die Gärtner, die Flahshändlerinnen, die Lebkuchenhändler, die Tanzmeiſter, die Mattenflechter, die Vogelhändler, die Roſenkranzmacher, die Korkmacher, die Angler, die Badhalter, die Leineweber, die Korbmacher und die Feger. — Obſchon die vorgenannten einundzwanzig Gewerbe frei hießen, waren ſie doh mancherlei Abgaben und polizeilihen Placez reien unterworfen. *)

Die Buchdru>er nebſt ihren Gehülfen wurden zu keiner Zunft gerechnet, ſondern ſie galten für „Stügen der Univerſität“ und waren den „freien Künſten“ beigezählt.

Außer den zünftigen und den aufgezählten freien Gewerben gab es noh ſolche, die kraft eines alten Privilegiums den Zunſtbeſtimmungen enthoben waren. Jn dieſer Hinſicht find zunächſt die Meiſterſchaften des Königs - Hôtels zu erwähnen, Der Prevot des Königs - Hôtels beſaß nämlich das Privilegium, in faſt allen Jnnungskörpern der Kaufleute und in faſt allen Zünften der Handwerker Pfuſchmeiſter zu kreïren. Wer das nöthige Geld hatte, kauſte ſi<h bei ihm eine Meiſterſchaft. Solche Meiſter brauchten keine Lehrlingsſchaft durhgemacht, ja überhaupt keine praktiſche Kenntniß oder Fertigkeit in dem Geſchäft oder Handwerke, in das ſie ſi einreihen ließen, erlangt zu haben, genoſſen aber dennoh alle Freiheiten und Vorrechte der Jnnung und Zunſt. Es läßt ſich leiht erſehen, daß Kapitaliſten, indem. ſie ſi<h vom Prevot des KönigsHôtels Meiſterbriefe kauften, eine das zünftige Handwerk aus dem Sattel hebende Großfabrikation und einen Großhandel betreiben konnten : wodur< mit Nothwendigkeit die Gewerbefreiheit und moderne Produktion angebahnt wuLde.

Ferner hatten in einem Armenhauſe erzogene junge Leute, wenn ſie das daſelbſt erlernte Handwerk ſelbſtändig ausüben wollten, beim Meiſterwerden nur die Hälfte des vorſchriftsmäßigen Zunftmeiſtergeldes zu entrichten, und Arbeiter, die den Knaben eines Armen-Aſyls zwanzig Jahre lang Unterricht in einem Handwerke ertheilt hatten, erlangten hierdur< von ſelbſt ohne jedes Meiſtergeld das Meiſterre<ht, Beſonders iſt in dieſer Hinſicht das Trinitäts-Waiſenhaus anzuführen. P

Laut einem Freibrief vom 22. Dezember 1602 konnten alle in den Gallerien des Louvre wohnhaften Perſonen frank und frei jedes

#) De la condition des ouvriers de Paris de 1789 jusqu’ en 1841, Paris 1841, 8°, Seite 24,