Memoiren S.K.H. Anton Philipps von Orleans, Herzogs von Montpensier, Prinzen von Geblut

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ihm ſein unſchuldiges Vertrauen" nicht ‘als Verbrecheit anrechnen “fônne. * Auch erwartetê "ich, daß ein Beſſergeſinnter’, das heißt , ein-etwas Gutmüthigerer die Wache erhalte (die Nothwéendigkeit | hatte mich zu einem ziemlich guten Phyſtoghomiker gebildet). Nach einigén Tagen endlich glaubte ih, meine Fragè wagen" zu dürfen , doch prüfte ich erſt vore ſi ichtig das Terrain.

_„Bârger, ſagte ich, Ghe müßt geſtehen , daß mein Gefängniß ſich nicht für einen Menſchen eignet, dem man nichts zur Laſt legen kann; es ſey mir daher erlaubt , zu fragen, ob der Convent in Rükſicht auf uns. einen neuen Befehl erlaſſen hat?“ —

„Nein, Bürger , auch erkennen wir ſeine Oberz herrſchaft nicht mehr an.“ —

7e Weshalb- haltet Jhr uns dann noch: 'gefangen?“ —

¡Ihr ſeid es, durch einen Befehl vom 8. April, und nur denen, die nach dem 314, Mai etfolgt ſind, gehorchen wir nicht. —

¡e Doch’ dieſer Befehl vom 8. April ſagt lediglich, dáß wir nachêinem der Schlöſſer Marſeilles gebracht werden ſollen; er ſpricht keinesweges von einem Kerker.“ — i

,, Verzeihet! Einige Tage nach dem 8. April ſandte der Convent einen andern Befehl, nah dem Jeder von Euch in einem eigenen „' feſten Gefäng-