Otočaner Regiments-Geschichte : vom Ursprung dieser Gegend, ihrer Bevölkerung und ihrer Schicksale : in zwei Bänden und drei Hauptstücken
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Zuſchlag des reinen Gewinnes pr. Maß à 11/, Kreuzer beſtimmt, und die Giltigkeit des Kontraftes auf ſieben Viertel Jahre, nämli<h bis Ende Oktober 1763 feſtgeſezt. Nah den damaligen Preisbeſtimmungen hat die Maß Wein im Negimente 124 Soldi oder 7/4 Kreuzer gekoſtet.
Die bereits erwähnte Conſfription war ‘im Februar 1764 zu Stande gebra<ht, und der Brentano hat ddto. Karlstadt am 23. Februar 1764 den Oberſten Vukasovié in Bründl aviſirt, daß der fommandirende General Feldzeugmeiſter Freiherr von Beck am 21. März dieſes Jahres zur Con=ſfription nah BründIl fommen wird.
Und unterm 13. April 1764 hat Brentano aus Karlstadt an den Oberſten Vukasovié in Bründl den Befehl erlaſſen , die beendigten Con\friptionsliſten dur< den Quartiermeiſter (Rechnungsführer) und drei Fouriere ſogleich nah KarlIstadt zu ſhid>en.
Brentano befahl dann ddto. Karlstadt am 12. April 1764 dem Oberſtlieutenant Ziska in Otoëac, daß rie Majorsgattin von Aichelburg die Fortezze in Otoèac räumen, der Oberſtlieutenant ſolche beziehen, und der Oberſt Vukasovié von Bründl nah Otoëac überſiedeln und das Schloß allhier bewohnen ſolle.
Zu Folge der. Eröffnung des General = Kommando unter Brentano ddto. Karlstadt am 16. April 1764 an den Oberſt Vukasovié in Bründl ift der Erzherzog Josef am 27. März 1764 vom Frankfurter Collegium zum römiſchen König und künftigen Kaiſer erwählt, und es iſt befohlen, dieſerwegen am 23. April 4464 das Te Deum -mit Geſchüßfeuer abzuhalten.
Der kommandirende General Feldzeugmeiſter Baron von Beck hat ddto. Karlstadt am 15. März 1764 die Vorſchrift erlaſſen, daß künftig die General- und Negiments-Kommando=-Befehle jeden Sonntag beim Stabe im Beiſein dreier Stabsoffiziere auszugeben ſind, wozu von jedem Bataillon vier Offiziere, nämlih von der 1ten Kompagnie ein Kapitän, von der 2ten ein Oberlieutenant, von der 3ten ein Unterlieutenant und“ von der Aten ein Fähnrich, ingleihen- von jeder Kompagnie überdieß ein Korporal zu erſcheinen haben.
Mit der Verordnung des Brentano ddto. Karlstadt am 17. Mai 1764 iſt befohlen, daß die kleinen Reparationen an den Ärarial - Gebäuden von den Bewohnern ſelbſt hergeſtellt werden müſſen.
General-Major Mikasinovié in Erfranfung des Feldmarſchall=Lieutenants Brentano’ ddto. Karlstadt am 80. Juni 1764 verordnet, daß der Tonina- und Scombri=Fiſchfang verpachtet werden ſoll.