Otočaner Regiments-Geschichte : vom Ursprung dieser Gegend, ihrer Bevölkerung und ihrer Schicksale : in zwei Bänden und drei Hauptstücken

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von'Rodel zu den Regimentern, zu welchen ſie gehören, abzuſchi>en, wie auch die Pläne gut aufzubewahren kommen.

Vermöge Erlaß des Gyulai ddto. 27. März 1784 i allen ſeit längerer Zeit vom Hauſe ohne Paß abweſenden Grenzern die freie Nükehr bewilliget, nur ſollen dieſe Revertenten zum Eifer und zur Arbeit ermahnt werden.

Gyulai, ddto. Karlstadt am 5. Mai 1784 befiehlt, daß die Offiziere einvernehmli<h mit der Geiſtlichkeit dahin wirken ſollen, daß das weibliche Geſchlecht ſtatt der Münzen und des Silbergeſchmeides ſi< einfah und rein zu kleidew habe, da jenes auf Sittenrerderbniß wirkt.

Leider wird dieſe Anordnung noch jezt niht beachtet, nachdem die Weiber und Mädchen der griechiſch niht unirten Religion no< immer Geldmünzen und anderes Silbergeſchmeide an den Haaren und an der Bruſt tragen.

Nach Eröffnung des General - Kommando ddto. Karlstadt am 22. Mai 1784 ſollen in Folge Willensmeinung Seiner Majeſtät des Kaiſers die in das Narrenhaus kommenden Offiziere wie todt betrahtet werden, daher auch ihre Frauen mit Penſionen zu betheilen ſind, in ſo fern ſie auf ſolche Anſpruch haben.

Den Franziskanern in Zengg hat Gyulai ddto. Karlstadt am 12. Juni 1784 erlaubt, die Sammlung der Lebensmittel, aber ausſcließli< im Otoëaner und Oguliner Regimente mit Beobachtung der Mäßigung vorzunehmen. Ï i

Gyulai, ddto. KarIstadt am 19. Juni 1784 überſendet das im Dru>k erſchienene Patent über die Hazardſpiele.

Gyulai, ddto. 21. Juli 1784 beſtimmt, daß die Stre>e von Jezerana bis Otoèac zwei, und von hier bis Perusié eben zwei Poſtſtationen ſein ſoll.

Gyulai, ddto. KarIstadt am 21. Auguſt 1784 gibt herab, daß der General Geneyne mit der Grenz - Verfaſſung in der deutſhbanater Grenze fertig ſei, und dieſes Geſchäft mit der Haupt-Conſfkription bei den geſammten übrigen Regimentern vornehmen wird; und mit der Verordnung vom 12. September 1784 wurde bekannt gemacht, daß dieſer General am 18. dicti in KarIstadt eintreffen wird, zu welhem der Oberſt nebſt einem Offizier und einem Fourier ſih zu begeben hat.

Gyulai, ddto. Karlsftadt am 25. Geptember 1784 erläßt die Jnvigilirung über einen gewiſſen Salis, der die Leute zur Auswanderung anlo>t, mit dem Bedeuten, denſelben im Falle der Ergreifung ſtandrehtli<h mit dem Strange hinzurichten.