Otočaner Regiments-Geschichte : vom Ursprung dieser Gegend, ihrer Bevölkerung und ihrer Schicksale : in zwei Bänden und drei Hauptstücken

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Der Hofrath von Kraus hat in dieſem Jahre 1785, wie obgedacht, die Grenze bereiſet, und über die von demſelben erſtattete Relation], was er bei ſeiner Bereiſung wahrgenommen, hat der kommandirende General Feldmárſchall-Lieutenant Graf Gyulai ddto, Karlstadt am $3. September 1785 Folgendes hinausgegeben: _

a) Daß den Grenzern zum Wirthſchaftsviehe allenfalls dur< Vorſchüſſe vom Ärar vorholfen werden ſoll.

b) Daß denſelben în Konſtruktion der Feld- und Wirthſchafts - Geräthe die nöthigen Unterweiſungen zu ertheilen und ſie in der beſſeren Bewirthſchaf= tung zu belehren ſind.

c) Daß für die Grenzer eine Anzahl Fruchtvorrathshäuſer errihtet, und die Manipulation der in denſelben zu hinterlegenden und aus ſolchen auszu= gebenden Früchte den penſionirten Offizieren gegen eine jährliche Zulage pr. 100 Gulden übertragen werden foll, daher den Grenzern die Nahrungs= unterſtüäßungen niht mehr im Gelde, ſondern in Früchten zu geben wären.

a) Daß die beſtehenden Straſſen reparirt, und die noh nöthigen neu her= geſtellt werden ſollen.

e) Daß die Beurlaubungen der Grenzer ganz einzuſtellen oder doh wenigſtens zu beſhränken wären, und

f) daß getrachtet werden ſoll, die Vorurtheile der Grenzer zu heben.

Gyulai, ddto. Karlstadt am 24. Geptember 1785 gibt herab die hoffriegsräthlihe Verordnung, nah welcher den penſionirten Offizieren alle den Offiziers-Charakter verleßenden Cheverbindniſſe zu verbieten ſind.

Gyulai, ddto, Karlstadt am 28. September 1785 bewilliget den PP. Franciskanern aus Zengg, ihre Sammlung (Betteln) im Oguliner und OtoCaner Regimente vorzunehmen.

Gyulai, ddto. Karlstadt am 1. Oftober 1785 gibt auf eine Anfrage die Willensmeinung Seiner Majeſtät kund, daß auch die Akatholifen, welche die Eigenſchaften beſißen, zur deutſchen Leibgarde zu Fuß aufgenommen werden.

Ein aus Grenzern beſtandenes Freikorps, wel<hes in Niederlanden war, hat na< Eröffnung des Gyulai ddto. KarIstadt am 8. Oftober 1785 den Rü>kmarſh nah Hauſe angetreten, und es wurde bewilliget, daß die Offiziere nah dem Einrücken ins Land die Naturalien no< auf vier Wochen faſſen können. -

Gyulai, ddto. Karlsfadt am 29. Oftober 1785 geſtattet den Verkauf des Olfoëaner Regiments - Hauſes um 300 Gulden und die Errichtung eines neuen derlei Hauſes auf einem geſunden Plage um 380 Gulden, und weiſet dieſen Superplus von 80 Gulden auf die Generalats-Kaſſa an.

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