Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad

zur Rede geſtellt , das Fehlerhafte verbeſſert und der Betreffende, wenn es ein Wiederholungsfehler iſt, auh ih das Quartier geſchikt und beſtraft' werden. H

Auf die Befolgung dex vorgeſchriebenen Uniformirungs - Ordononz muß man genau ſehen ; weil wenn man in cien Punkt abweicht, man ſicher ſcyn kann, daß dieſer einzige no< hundert andere (und ſchr wichtige ) nach ſich" zicht,

VIII,

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Exerzieren und anderes Ausrüken des Bataillons, Marſh und Einquartirung, Ehrenbezeugungen, Leicheäbegängniſſe.

Um das Verleſen (Appell) und das Nachfehen bey der Mannſchaft ( Jnſpekzion ) halten zu können, müſſen die Hauptleute ihre Kompanie hinlängliche Zeit , bevor das Bataillon ſich vevſammeln ſoll, antretten laſſen, wozu ſie den Feldweibels den Befehl geben, Bey dies jem Ausrüken ſoll nachgeſchen werden, ob- die Gewehre in gutem und ſauberu Stand, ob“ die