Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad

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Fahnenabholen.

Wenn die Fahne abgeholt werdên ſoll / ſo wird zuerſt das Bataillon oder die Truppe in Bataille geſtellt : hierauf giebt der Bataillons - Schef (einem Grenadier - Ploton , oder bey cinem Bataillon bey welchem keine Kompanie iſt, die einen geſezlichen Vorrang vor den andern hat,) einem Flügel Ploton den Befehl, die Fahne abzuholen.

Das Ploton maxrſchirt mit Sekzionen entweder rechts oder vom rechten Flúgel links ab , je nachdem der Weg führt , ſo es zu machen hat. Zwans zig Schritte entfernt vom Bataillon laßt der Plos tons -Schef im geſchwinden Schritt marſchieren und das Gewehr in Arm nehmen, Der Tamburmajor , die Tamburs ( bis auf einen welcher beym Bataillon fúr alle Fälle zurükbleibt) und die Muſikanten marſchieren voraus ; der Fähndrich zwiſchen beiden Sekzionen, mit gezogenem Seitengewehr, das er vor der rechten Schulter hält. Es wird weder Trommel geſchlagen; no< Muſik: gemacht.

Wenn das "die Fahne abhohlende Ploton vor: der Wohnung des Bataillons + Kommandanten oder wo ſonſt die Fahne in Verwahrung liegt , ange langt iſt, ſo’ läßt der Plotons s Schef der Hausthúre: gegenüber und in hinlänglicher Entfernung (wegen dem Abmarſch) in Bätaille aufmarſchieren. (Seye es durch rechter Hand in Bataille, durch Formirung*

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