Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad
_— 298 —
Wird wirklich marſchiert, ſo begeben ſich die Furiers , nach geſchlagenem Generalmarſch auf die „Hauptwacht „ um von dort ſogleich vorausgehen zu fönnen.
Bey Feuersbrünſten bleibt ein Viertheil der Truppe unterm Gewehr, der Reſt wird an den Ort des Brandes geführt, um dort zu helfen. Die Truppe wird mit Sak und Pak auf den Sammelplaz geführt:
So oft Generalmarſch geſchlagen wird, geht es immer die ganze in der Garniſon liegende Truppe
an =—ſeye ſie auch von verſchiedenen Bataillonen wenn aber nur ein Theil der Truppe z. B. zwey Kompanien ausmarſchieren ſollen , ſo wird Marſch geſchlagen und zwar von den Tamburs der betref fenden Kompanien. Entweder - haben dieſelben bereits. die Ordre zum Marſch, aber die Beſtims mung der Zeit noch nicht erhalten, oder ſie waren gar nicht benachrichtiget: im erſtern Fall“ iſt der Marſ , ſo die Tamburs ſchlagen , das Zeichen, daß nun der Aufbruch ſtatt haben werde, und im leztern- ſieht man, welchen Kompanien der Marſch gelte, welche ſ< dann (o ſchleunig als möglich zum Abmarſch zn recht zu machen haben. Sobald die Sammlung. geſchlagen wird, führen die Geſchwader- Schefs ihre Mannſchaft auf den Kompanie - Sammelplaß, und wenn Appell geſchlagen wird , tritt die Kompanie an und