Serbien, Rußland und die Türkei

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ſte>ten Gränzen hinausgegangen war, ſo erfolgte eine Erinnerung und Vermittelung der Schußmacht, in Folge derer ſi< Miloſh dazu verſtehn mußte, die Rückkehr und eine Amneſtie aller Verbannten und freiwillig Emigrirten zu bewilligen. -

Auch trat wieder ein Umſhwung gegen ihn ein, der davon ausging, daß die Konſtitution vom Februar 1835 weder die Zuſtimmung des Lehnsherrn noh der Schußmaht erhalten hatte, es“ trat alſo das Bedürfniß nah einer neuen Verfaſſung ein, und es kam Alles darauf an, welche Einflüſſe bei der Entwerſung derſelben die Oberhand behalten, und zu weſſen Gunſten dieſelbe ausfallen würde.

Nachdem Miloſh gegen den Abgeordneten Rußlands die Verpflichtung hatte eingehn müſſen, vor dem Ablaufe von 3 Monaten eine ùeue Verfaſſung zu erlaſſen, berief er eine Kommiſſion zuſammen, welcher dieſe Arbeit aufgegeben wurde. Sie arbeitete einen Entwurf aus, aber er wurde in Konſtantinopel niht angenommen. Ein anderer Entwurf hatte daſſelbe Schi>ſal, und die Sache konnte, wegen des beharrlihen Proteſts der Pforte keinen Fortgang haben. Da trat dieſe endlich mit dem Antrage hervor, Miloſh möge