Serbien, Rußland und die Türkei

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Pfortê bewieſen worden, daß ſie |< eines Verbrecens oder einer Verleßung gegen die Landesgeſegeoder Statuten ſchuldig gemacht hätten. Vergeblich waren alle Einwendungen der Serbiſchen Geſandten gegen dieſe Bedingung geweſenz die Pforte hatte niht davon abgehen wollen, da ſie hiedur< das Mittel erhielt, das Anſehn des Fürſten gänzlih zu untergraben und die Leitung der Serbihen Angelegenheiten wieder in ihre Hände zu bringen. Auch waren dieſem Senate" ſehr ausgedehnte Befugniſſe zugeſtanden worden. Ohne ſeine Bewilligung ſollte keine neue Einrichtung getroffen, feine neue Auflage eingeführt werden. Er ſollte die Höhe der jährlidfen Ausgaben für die Verwaltung beſtimmen und ihre Vertheilung überwachen; au ſollte er berehtigt ſein, von den drei Miniſtern eine jährliche Rechenſchaftsablegung zu fordern.

Dieſe Anordnungen waren das' Werk der Ariſtokraten und Türken, gerichtet nicht bloß gegen den Fürſten, ſondern auh gegen das Volk, denn auh dieſes war ſeiner heiligſten Rechte beraubt worden: die Skupſchtina, in welcher das Volk ſeinen Willen und ſeine ſouveraine Gewalt geltend gemacht hatte, war in der neuen Verfaſſung