Begebenheiten und Unruhen im Bisthum Lüttich

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gleich mit ihreu Mitbürgern ſchuldig gé? macht haben; ſo wäre es eine groſſe Ungerechtigkeit , ſie allein deßwegen zur Strafe zu ziehen, Dieſe Gründe haben wahrſcheinlich auh das hôchſtpreißliche Reichskammergericht bewogen, den dringenden Bitten des furſtlichen Procuxators „, ſie als ſolche , die gefänglich einzuziehen ſeven, in ſeinem zweiten Mandat den Hohen Dixeetoren des WÆeſtiphäliſchen Kreiſes namentlich bes fannt zu machen, nicht zu willfahren ; \ſondern ihnen nur im allgemeinen die Verhaftnehmung der Urheber des Aufruhrs aufe zutragen

Was den zweiten Punkt anbetrift ; #0 gebietet Cleve in ſeiner Erklärung vom 26+ Nov. vorigen Jahrs , der Hauptverordnung der Kaiſerlichen Mandate Genüge zu leiſten, daß die ſeit dem 18ten Aug, vorigen Jahrs neu - gewählte obrigkeitliche Perſonen ihrer Stellen ſollen entſezt werden , und die Hinderniſſe , welche bisher der Erfüllung dieſer