Begebenheiten und Unruhen im Bisthum Lüttich

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lichen Jnnhalt abzuweichen, — Die Nothwendigkeit mußte hier entſcheiden , und der Natur der Sache nah blieb nichts anders übrig , als den leztern zu wählen. Selbſt ein ausdrüfliches Reichs8geſez berechtigte das Directorium von Cleve zu dieſen Maaßregeln. Es heißt in der C. G. O. 3 Theil, Tit, 57+ $e 1.16

„und mag alsdann der gewinnende Theil, „wann ihme das gelegen , den Oberſten „des Kreis , unter dem die Executoren „und Vollziehere der erlangten Urtheil „ „Recht , Pôönfäll und Acht ihme durch „das Kaiſerliche Kammergericht gegeben „, „begriffen , um ferner austräglihe Hülf „und Vollziehung anſuchen : der ſoll ſamt „ihme Zugeordneten „ zum förderlichſten, »als nach Gelegenheit der Sachen „möglich iſt, ihren tragenden Aemtern „und auferlegten Befelch nach, den »Anruffenden Hülf mittheilen , alles ver„môg des Junhalts angeregter Ordnung