Begebenheiten und Unruhen im Bisthum Lüttich
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ertheilte daher den Münſteriſchen zur Execution beſtimmten Truppen den Befehl, ſich von dem übrigen Executionscorps zu trennen, welche nun, ohne den geringſten Antheil an derſelben zu nehmen , im Limpurgiſchen in Quartiere verlegt wurden : zugleich geſchah an den Münſteriſchen Herrn Geſandten der Auſtrag, dieſe Geſinnungen ſeines Fürſten ſeinen beiden Collegen an den Tag zu legen, Herr von Kempis äuſſerte
ſich daher :
„Die Stände ſeyen nah der Kammergerichts - und Reichsexecutionsordnung „verbunden „ die Urtheile des Neichskam„inergerichts pünktlich zu vollziehen: Das „cleviſche Votum aber komme mit dem „Mandat vom 27. Aug. nicht überein: „dieſes verordne die Regierungsform auf „den Fuß, wie ſie vor der Revolution „vom 18ten Aug. war „ wiederherzuſtel„len, und die Urheber der Rebellion in „gefängliche Haft zu nehmen ; das clevis