Begebenheiten und Unruhen im Bisthum Lüttich

j

(== 75

„ſche Votum hingegen verſpreche den Lüt„tichern die Abſchaffung der Verordnung „von 1684 unter dem Vorwand „. daß vdieſelbe-von dem Biſchof genehmigt wor„den , wovon ihm aber nichts bekaunt „ſy , und verſichere den Häuptern des „Aufruhrs Sicherheit für ihre Perſon und „Güter : Auch die politiſche Rükſichten , „auf welchen daſſelbe beruhe, ſeyen nicht „ſo ſchrökbar: er habe mehrere Briefe ge„ſehen, woraus erhelle, daß 77 der Unterz „thanen wünſchten von der Lütticher Mu„nicipalität errettet zu werden: Nach dem _ yNeichsherkommen und nach dem Neuſ„ſer Receß von 1665 zwiſchen den Directorialhöfen des weſtphäliſchen Kreiſes „müſſe entweder alles gemeinſchaftlich de„liberirt , expedirt und exequirt werden , oder, wann ſich Ungleichheit in den Vo= „tis ergebe , Münſter mit Chur„brandenburg oder mit Pflalzneuburg den „Ausſchlag geben. Der cleviſche Herr „Subdelegat werde ſih erinnern, daß man

d