Die Klassengegensätze von 1789 : zum hundertjährigen Gedenktag der grossen Revolution
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ſprüche an die Arbeitskraft. Dieſe, denen die Staatsverwaltung thatſählih oblag, wurden mäßig bezahlt und Bürgerlichen ver= liehen. Daneben gab es Poſten, die blos zu „repräſentiren“ hatten, deren Jnhabern blos die {were Aufgabe oblag, ſich und ihresgleihen zu amuſiren. Dieſe reichdotirten Stellen blieben dem Adel vorbehalten. *)
Bei der Beſeßzung der Offiziersſtellen in der Armee hatte man früher in erſter Linie das Verdienſt berückſichtigt. Unter Ludwig XIV. fand man ebenſo gut bürgerliche wie adelige Offiz ziere in der Armee. Nur in Friedenszeiten wurden lebtere bevorzugt, Je ämterhungeriger aber der Adel wurde, deſto mehr trachtete er darnach, die höheren Offiziersſtellen ſich zu reſerviren. Die Unteroffiziere, welche den ſhwierigſten Dienſt hatten, mochte man aus der „Canaille“ refkrutiren, Die gut bezahlten und ehedem nicht allzu viel Mühe — namentlih in Friedenszeiten und Wiſſen érforderuden Offiziersſtellen wurden ein Privilegium des Adels. Die Offiziere koſteten jährli<h 46 Millionen Livres; die geſammte Mannſchaft mußte ſi<h mit 44 Millionen begnügen. Je verſchuldeter der Adel, deſto ängſtliher wachte er über dem Privilegium der Offiziersſtellen. Wenige Jahre vor dem Ausbru< der Revolution (1781) erſchien ein königliches Edikt, das die Offiziersſtellen dem alten Adel vorbehielt. Wer Offizier werden wollte, hatte niht weniger als vier adelige Ahnen im Mannesſtamm nachzuweiſen. Alſo niht blos das Bürgerthum, ſondern au< der geſammte ſeit einem Jahrhundert neugeba>ene Adel wurde dadur<h vom Offiziersſtand ausgeſ<hloſſen.
In der Kirche waren die höheren, gutbezahlten Stellen theils von vornherein ausdrü>li< dem Adel vorbehalten, theils iwvaren ſie es thatſählih, da ihre Beſezung dem König zuſtand, der immer mehr nur Adelige zu dieſen Stellen zuließ. Auch da wurde die aus\{ließlihe Berechtigung des Adels zu den gutdotirten Stellen kurz vor der Revolution ausdrü>li< beſtimmt, * wenn au< niht öffentlich bekannt gemaht. Die 1500 reichen
*) Einer Ordonnanz von 1776 zu Folge waren ſolche Stellen: 18 Generalgouvernements von Provinzen mit einer Beſoldung von je 60000 Livres; 21 à 30000 Livres; 114 Gouvernements à 8—12 000 Livres; 176 Lieutenants von Städten à 2000—16000 Livres. 1788 wurden dazu 17 Stellen von Oberkommandanten von Städten geſchaffen mit einem fixen Einkommen von 20—30000 Livres und einer Wohnungszulage von 4 bis 6000 Livres monatlih. Dazu Unterkommandantenſtellen.