Die Klassengegensätze von 1789 : zum hundertjährigen Gedenktag der grossen Revolution
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wurden, von wo an man gewöhnli<h den Beginn der Revolution datirt. Es iſt aber bemerkenswerth, daß die Auflehnung gegen die abſolute königlihe Gewalt {hon vorher begonnen, und daß die Privilegirten es waren, die den Anſtoß dazu gegeben und die Bewegung hervorgerufen haben, die auf ihren Untergang hinauslaufen ſollte; daß ſie es waren, die die Einberufung jener Verſammlung ertroßten, die beſtimmt war, ihren Untergang zu beſiegeln.
Wohl vereinigten ſi< die feindlihen Brüder, Adel und Königthum, wieder, wohl ſ{haarten ſi<h die Privilegirten wieder “um den Monarchen, als ſie merkten, wie feindlih ihnen die Stimmung im Volke, die Stimmung bei den Deputirten des dritten Standes ſei. Aber da war es ſ{<hon zu ſpät.
VI. Die Bourgeoiſie.
Ebenſo zerklüftet, wie die beiden erſten Stände, zeigte ſi au der dritte Stand. Es i} heutzutage Mode geworden, die Kapitaliſtenklaſſe als dritten Stand zu bezeihnen, dem das Proletariat als vierter Stand gegenüberſteht. *) Ganz abgeſehen
*) Die Vorſtellung eines vierten Standes taut ſchon früh in der Revolution auf, aber nur ſelten verſteht man unter dieſer Bezeichnung die Arbeiterklaſſe. Ein Freund theilt mir darüber folgende intereſſante Daten mit aus dem mir nicht zugänglichen ruſſiſchen Buche Kavrejewes über „Die Bauern und die Bauernfrage in Frankreih im letzten Viertel des 18. Jahrhunderts“, Moskau 1879, S. 327: Schon am 25. April 1789 erſchien Dufourny de Villiers „Cahier du quatrième ordre, celui des pauyres journaliers, des infirmes, des indigents etc., l’ordre des infortunés (die Forderungen und Beſchwerden des vierten Standes, des Standes der beſitzloſen Taglöhner, der Arbeitsunfähigen, der Armen 2c., des Standes der Unglücklichen), In der Regel verſteht man unter dem vierten Stand die Bauern. Z. B. Noilliac, Le plus fort des Pamphlets. L'ordre des Paysans aux Etats généraux (Die fräftigſte Flugſchrift. Der Bauernſtand in den Generalſtänden), 26. Februar 1789. S. 9 heißt es da: „Entnehmen wir der ſchwediſchen Verfaſſung die vier Stände“. Vartout, Lettre d’un paysan à son curé sur une nouvelle manière de tenir les Etats généraux (Brief eines Bauern an ſeinen Pfarrer über eine neue Art, die Generalſtände abzuhalten), Cartrouville, 1789, S. 7: „Ich habe gehört, daß in einem nordiſchen Lande .… ._. der Stand der Bauern zu der Verſammlung der Stände zugelaſſen wird“. Auch noh andere Auffaſſungen des vierten Standes kommen vor. Eine Broſchüre will als vierten Stand die Kaufleute, eine andere die Beamten angeſehen wiſſen u. ſt. w.