Die Klassengegensätze von 1789 : zum hundertjährigen Gedenktag der grossen Revolution
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davon, daß das moderne Lohnproletariat eine Klaſſe iſt und nicht ein Stand, eine Geſellſchafts\chicht, die von den andern Schichten dur< eine eigenthümliche öfonomiſche Lage, niht aber dur beſondere re<tlihe Inſtitutionen ſih unterſcheidet, ganz abgeſehen davon iſt es ſhon deshalb unzuläſſig, von einem vierten Stand zu ſprechen, weil das Proletariat bereits im Schoße des dritten Standes exiſtirte. Dieſer umfaßte eben die ganze Bevölkerung, die niht den beiden erſten Ständen angehörte; niht blos Kapitaliſten, ſondern au< Handwerker, Bauern und Proletarier. Welche bunte Maſſe der dritte Stand vorſtellte, kann man ſi< leiht denken. Wir finden in ſeiner Mitte die ſchärfſten Gegenſäße, mit den verſchiedenſten Zielen und den verſchiedenſten Kampfesmitteln. Von einem einheitlichen Klaſſenkampf war da feine Rede.
Nicht einmal diejenige Klaſſe, die man heute- vorzugsweiſe als dritten Stand bezeichnet, die Klaſſe der Kapitaliſten, bildete eine geſchloſſene Phalanx.
An der Spitze der Kapitaliſtenklaſſe ſtand die hohe Finanz. Als der wichtigſte Staatsgläubiger hatte ſie allerdings alle Urſache, auf Reformen zu dringen, die den Staat vor dem Bankerott bewahrten, ſeine Einnahmen erhöhten, ſeine Ausgaben verringerten. Aber dieſe Reformen ſollten nah dem bekannten Prinzip des „Waſh mir den Pelz und mach? ihn niht naß“ vor ſih gehen. Jn der That, die Herren Financiers hatten alle Urſache, einer einſchneidenden wirklihen Finanz- oder gar Sozialreform feindlih gegenüber zu ſtehen.
Die meiſten von ihnen beſaßen ſelbſt große Feudalgüter, auc den Adelstitel, und wollten auf die damit verbundenen Vorre<te und Einkommen nicht gern verzichten. Sie hatten aber auh an der Erhaltung der Privilegien des Adels jenes wohlwollende Jutereſſe, welches der Gläubiger daran hat, daß ſein Schuldner nicht zu Grunde gehe. Sie waren die Gläubiger niht blos des Königs, ſondern au< des verſchuldeten Adels. Die Oefonomen hatten gut demonſtriren, daß der Ertrag der Landgüter ſteigen werde, wenn ſie nah rein kapitaliſtiſchen, ſtatt nah halbfeudalen Prinzipien betrieben würden. Um den Uebergang zur rein fapitaliſtiſhen Landwirthſchaft zu vollziehen, dazu gehörte ein gewiſſes Kapital, zur Errichtung gewiſſer Anlagen, zur Anſchaffung von Vieh, Werkzeugen u. |. w. Dieſes Kapital beſaßen die wenigſten Adeligen. Die Abſchaffung der feudalen
Klaſſengegenſäße. 3