Die Klassengegensätze von 1789 : zum hundertjährigen Gedenktag der grossen Revolution

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Noch 1789, als bereits die Empörung gegen das Feudalſyſtem im Gange war, wurden in einem einzigen Kanton des föniglihen Reviers von Fontainebleau 108 Schubdi>ichte für Haſen und Rebhühner tros aller Proteſte der betroffenen Bauern neu gepflanzt.

Und Ludwig XVI. war, wie man behauptet, ein milder und gütiger Herr. Wie wirthſchafteten da erſt die herzloſen Jagdherren !

Gelang es troß aller dieſer Hinderniſſe dem Bauer, eine Ernte zu erzielen, ſo durfte er ſie niht ohne Weiteres einheimſen. Die geſchnittenen Feldfrüchte mußten auf dem Felde liegen bleiben, bis die Steuereinnehmer die Garben abgezählt hatten, um dana<h den Betrag der Naturalleiſtungen zu beſtimmen. Trat währenddem ſ{<le<te Witterung ein, ſo ging die Ernte zu Grunde.

Es ſtand aber dem Bauer keineswegs frei, den \<ließli< eingeheimſten Ertrag ſeiner Ernte nah Belieben zu verwenden. Er mußte ſeinen Wein in der gutsherrlichen Kelter keltern, ſein Getreide in der gutsherrlihen Mühle mahlen, ſein Brot im gutsherrlichen Ofen baten laſſen. Eine Umgehung dieſer Juſtitutionen war ſtreng verboten. Nicht einmal eine Handmühle durfte der Bauer beſizen, ohne das Recht dazu theuer erkauft zu haben. Kelter, Mühle und Ba>kofen des Feudalherrn waren verpachtet und befanden ſih, wie man ſih denken kann, im erbärmlihſten Zuſtand; ſie bedienten ſaumſelig und ſ{<le<t. Die Kunden waren ja dem Pächter von „Geſeßeswegen“ ſicher.

Wenn der Bauer bei all’ dieſen Einrichtungen, ihn nicht blos auszubeuten, ſondern auh den Ertrag ſeiner Arbeit zu einem minimen zu geſtalten, einen Ueberſhuß erzielte, den er auf den Markt bringen konnte, war er auh da gehindert. Seinen Wein durfte er erſt 4—6 Wochen nah der Weinleſe verkaufen. Ju dieſer Zeit hatte der Grundherr das Monopol des Weinkaufs. Die Landwege waren elend, die Durhfuhrzölle und Marktabgaben hoch. Der Bauer durfte da froh ſein, wenn er aus ſeinem Ueberſchuß ſo viel erlöſte, daß er auf die Transportkoſten kam.

Wie ſelten konnte er aber von einem Ueberſhuß ſprechen! Nicht genug mit all’ den „geſeblichen“ Plackereien und Schindereien, die wir nur andeuten konnten, deren Anführung eine unendli<h lange Liſte werden würde (Wach8muth zählt in ſeiner „Geſchichte Frankreichs im Revolutionszeitalter“ nicht weniger als 150 Benennungen von feudalen Rechten auf, die in der Nacht