Die Preussen vor Europens Richterstule angekagt von einer Gesellschaft Zeugen und Schlacht-Opfern ihres Einbruchs in die Provinz Holland

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felbeu bem Anſehen der General-Staaten, als des Souvcrains ſelbt, gefährlich werden konnten.

Wollten fie die Gemahlinn ihres Sratthalters

als eine Unterthaninn des Landes-Souverains behandeln, welcher ſie, als der Gattinn eines ihrer Bürger , keinen beſondern, perſönlichen Reſpect ſchuldig waren: fo mußten ſie ihn zum Voraus in der Wahl ſeiner Gättinn einſchränken, und mußten ihm nie geſtatten, eine königliche Pringeſſiun, am wenigſten aus einem, ihnen zu mächtigen Hauſe, zu heirathen,

Was abéèr cin Volk einem Fürſken und ſeinem Hauſe einmal einräumt oder eingeräumt hat, das wird er , und das werden auch ſeine Erben und Nachfolger, mit gutem Willen ſo wenig wieder fahren laſſen, daß ſie vielmehr bey jeder Gelegenheit, wo es ſich nur thun laßt, immer mehrere Vortheile und Vorrechte an ſich zu bringen , unermüdet bedacht feyn werden. Dieſes ſollten die Niederländer vorhergeſehen, ſollten es aus der altern Geſchichte ihrer eignen Nation längſt gewußt haben : da ſie es abex uicht vorhergeſehen, oder das, was ſie thaten, damals für unbedenklich geächtet haben: da, mit einem Worte, der Mifgriff einmal geſchehen way : ſo mußten ſich die General - Staaten, ſo mußten ſich Stadt - Regenten und Einwohner die Folgen ihrer Uebereilung gefallen laſſen ; und es gab nun für ſie kein ſchi>liches, fein

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