Die Preussen vor Europens Richterstule angekagt von einer Gesellschaft Zeugen und Schlacht-Opfern ihres Einbruchs in die Provinz Holland

— B4 =

Hauſe’ des Wochen - Präſidenten ein Orange: ¿Band aus der Taſche gezogen, und es mit Füßen getreten hâtte. Nicht zu gedenken, daß dieſes ans ‘geblich tirchenränberiſche Verbrechen an und für ſich lächerlich iſt; | ſo war es auch nur ein einziger Zeuge, welcher behauptete, daß er es geſehen hätte. Zween audre ſagten aus, es ‘wäre die Rede gegangen, daß der Jäger ſo was gethan habe, Und mithin fand ſich da keine zu Rechte beſtändige Beſchuldigung. Auf dex andern Seite hingegen lâugmen die Leute des Ambaßadeurs , die einander nie von der Seite gekommen find, die That ſchlechthin, und ſind exbôrig, ihren Widerſpruch eidlich zu erhärten. Zudem „ geſeßt auh, der Jäger hätte ſich einer ſo verhaßten Entheiligung dex geliebten Farbe in der That ſchuldig gemacht ; ſo Hâtten doh wohl die Zeugen auf der Stelle zu dem Herrn von Rhoon, deſſen Dienſt - Eifer gegen das Haus Oranien ſtadt: und landkundig iſt, gehen, und Klagè darüber bey ihm anbringen ſollen z und ganz gewiß würde es der Herr von Rhoon niht daran haben fehlen laſſen , den Herrn Ams baßadeur zu Beſtrafung des Uebermuthes® ſet nes Bedienten zu bewegen. Man mußte es eben nicht bis auf den Freytag anſtehen laſſen, bevox man eineu Verſuch machte, dieſen gottloſen Jäger tedt zu ſchlagen oder zu erſaufen , und ihm die Strafe, die ſeinem Verbrechen zukam, durch überlegten Meuchelmord anzuthun, Wäh-