Neueste Weltgeschichte vom Anfange der französischen Revolution bis zum allgemein Frieden

36 Frankreich 1792.

nen Zuhörer! wax; ſo daß dieſelbe am Ende genöthigt «war, zu ihrer Sicherheit, ihren Saal mit einer ſtarken Wache und Kanonen zu ſichern. "Jn “der Mitte des Máärzmonates wurde auch das neue Criminalgericht eingerichtet, worauf die Natioüalverſammlung am 20. Márz decretirte, daß nur das Enthaupten künftig die einzige Todesſtrafe ſeyn ſolle, wobey ſie, dur Einführung der Guillotine, die von Guillotin, Mitglied dex erſten Nationalverſammlung erfunden war, ſich in der Revolution ein unvergeßliches Andenken erwarb.

Durch Deleſſarcs Fall war denn nun auch jede Hofnung zum Frieden verſ<hwunden, zumal da durch den Tod des Kaiſers Leopold, das Kabinett von Wien, nach andern Grundſäßen handelte, Kurz vor dieſcm Todesfalle waren die von Frankreich geforderten Erläuterungen eingegangen, daß man nämlich nur auf den Fall dem Churfürſten von Trier Unterſtübung zugeſagt habe, wenn er das Anverlangen Frankreichs in Betreff der Emigrirten erfüllt hätte, und dennoch angegriffen werden ſollte, und daß die Verbindung der Souveraine deshalb geſchehen wäre, um die Freyheit des Königes von Frankreich zu bewirken; da jeßet aber die Urſache dieſes Bündniſſes nicht mehr vorhanden ſey, ſo habe man die Wirkung deſſelben aufgeſchoben.

Der Berliner Hof declarirte ebenfalls in einer Note vom 28- Februar, daß derſelbe einen Angriff auf Deutſchland als eine Kriegserflärung anſehen , und ſi< in Verbindung mit ‘dem Kaiſer, demſelben mit ſeiner ganzen Macht widerſeßen würde; jedoch" ſonſt wegen den Grundſäßen in Betreff Frankreichs, mir ſeinem Alliirten völlig einverſtanden wäre,

Die Nationalverſammlung nahm die ‘in dieſen Erflärungen enthaltenen Drohungen ſehr übel auf, und da auch die Jacobiner in der Wiener Note ſi belei: digt fandenz ſo erhoben dieſe ein großes Geſchrey, E

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