Rechte und Obliegenheiten der Regenten und Unterthanen in Beziehung auf Staat und Religion : eine Folge des Systems der moralischen Religion
294 PS
de Gläubige’ hat doh wenigſtens dann“ Waheheit, wenn man ihm Wahrheit vorhält und übt wenigſtens dann Gutes, wenn man ihm gute Vorſchriften darbietet, Aber der unreife Selbſtdenker, der alle vorgehaltene alteWahrheit verwirft und gegen alle Suré “Geſeze mißtrauiſch iſt — ohne ‘beydes mit ſeiner unreifen Vernunft richtig gefaßt "und geprüft zu haben, dee hat am Ende gar keine Regel des “ Denkens und Handelns, ſondern er folgt ſeinen Launen, die ex für Früchte ſeiner Vernunft anſieht und — geräth auf Abwege. Und ſehet, das lehrt auch die leidige Erfahrung.
Wollet ihr wiſſen , was Vernachläſſigung dex wahren und gereiften Aufflêrung dem Staate für Schaden gethan hat , ſo betrachtet nux die Geſchichte des großen Foſephs. Er ließ der Freydenkerey die Zügel. Er ließ ſeine Völker unglaubig an dex Autorität werden, ohne fúr die Reife ihrer Auffklä=rungzu-ſorgen, Was geſchah ? Beyde Kinder machs ten ihre dummen Streiche. Das eine Kind, d. hi der Theil der Nationen, unter welchen das Licht der Vergunft aufgegangen war, begnügte ſich, des als ‘ten Glaubens zu ſpotten und ſich durch tauſend Spuren von ausſchweifenden Meynungen ¡und Handlungsweiſen verhaßt und ſeinem weiſen Regenten . das Leben ſauer zu machen, Und das andere Kind d, h, der glaubige und der Prieſterſchaft anhängige
Theil