Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad

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[rankheit, um Urlaub und dergleichen zu machen Ma. RE : j _ Der Prof os.

ſicht wie andere des kleinen Stabs unter Auſſicht. des Adjutanten, Er iſt heut zu Tage nicht znehr ein vere achteter , wohl aber — und zwar mit Recht — ein gefürchteter Maun. Strenge Rechtſchaſſenheit und Uns partheylichkeit bey Behandlung der ihm anvertrauter Gefangenen, Th )atigkcit, Nüchternheit, ſind Tugenden die er beſißen muß. -Jhm liegt ob, darauf zu ſchen, daß in den Kaſernen und Militärquartieren keine Unreinlichkeit, ſowohl in den Gängen als vor dem Hauſe gemacht werde, daß feine lúderlichen Dirnen fich daſelbſt aufhalten und überhaupt (wenig Weibsyerſonen geduldet. werden, daß des Abends nach . Zapfenſtreich bey den Markctendern «die bürgerlis chen Wirthshäuſer und Schenken gehen ihm dies. falls nichts an , wenn ex nicht hiefür beſtimmte Bee fehle erhalten hat) weder Wein noch Vrandwein oder anderes Getränk ausgeſchenkt werde, daß kein Gefindel ſich daſelbſt aufhalte, u. dgl. endlich iſt es auch eines rechtſchaffenen Mannes Pflicht ein ſorgo ſames Auge darauf zu haben , an welche Beluſtis gungsorte_ die Soldaten häufig gehen, welchen Umgang ſie mic - Weibsperſonen haben u. , f. Dex Profos wird von demjenigen, ſo er in Erfahrung bringt, allererſt dem ¡Feldweibel, und wenn durch