Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad

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halteneim Daumen und zurükgezogenem Zünglein bis an-den Pfannendecel abgelaſſen , hernach abet mit losgèlaſſenem Zünglein zurückgezogen, werdên, bis man hôrt ; daß es kuiakt.

Wenn einem Manne etwas auf den Boden fállt , ſo rühre er ſi< niht, foudern ein Offizier oder Unteroffizier hebe es auf und gebe es ihm.

Muß ein Mann anus dem erſten Glied treten, fo muß der ſchließende Unteroffizier ſogleich den Mann áus dem zweyten Gliede, 0 hinter dem Ausgettetenen ſteht , in's erſte Glied vortreten machen.

Dieſe und dergleichen Dinge müſſen von den Offizieren und Unteroffizieren in Acht genommen, dem Manne nachgeholfen , Febler abgeſtellt , ‘und wiederhohlendec Falls der Fehlende beſkraft werden : i

Wenn eine Truppe auseinander gelaſſen worden und Appell oder Fahnentrupp geſchlagen wird , ſs ſtellen ſich zuerſt die Sekzions - Schefs derjenigen Stelle gegenúber, ws der erſte Mann ihrer Abz theilung hinzuſtehen kommen ſoll, indem ſie Front gegen ihn inachen ; alles ſchließt dann links an dieſen Mann an. Auf dieſe Art wird es cin leichtes ſey, eine Truppe în größter Geſchwindigkeit in Oröuuug zu häben. Jeder Plotons-Schef läßt alsdann nach der Vorſchrift der Exerzier - Ordonanz ſcin Ploto1i auf die Richtungslinie rücken.