Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad

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veder Plazo Kommandant noh Adjutant befindet, ſo ruft die _Schildwacht vor'm Thor ( oder der äußerſte Poſten) die Wacht ins Gewehrz hierauf ruft ein Korporal mit 4 Gemeinen 30 Schritte por die Schildwacht, läßt halten, fertig machen und ruft: » Wer da! antwortet man ihm z.B. Solothurner Truppen, \o frägt ex: - Was für Bataillon oder Kompanie? und welche Antwort ex auch erhalten mag , ſo ruft ex: Zalt da! geht ganz allein dem Kommandanten der Truppe ents gegen, und führt denſelben zu dem Wacht - Koms mandanten , läßt aber die 4 Gemeinen zurü>, Hat der Wacht - Kommandant keine Nachricht von dem Plaz - Kommandanten über das Ankommen dieſer Truppe erhalten, ſo macht er von demſelben ſeine Meldung und wenn hierauf der Befehl zum Einmarſch erfolgt , ſo kehrt der Truppen - Kos mandant und der Korporal zu ihrex Mannſchaft zurücé, und der lezrere ruft : „Angerükt !” Er bleibt ſtehen bis die Truppe auf 4 Schritte bey ihm iſtſodann läßt er ſchultern , rechts umkehren , oder ie nachdem ſein Weg geht, Rechts oder Links um tnachen und marſchiert auf ſeinen Poſten, wo die Mannſchaft, wie oben geſagt worden, im Gewehr ſtehen bleibt. Denen Hrn, Generalen und Stabs - Offizieren werden von den Wachten folgende Ehrenbezeugungenw erwieſen, gls: