Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad
Anlagen nicht hinreichend , aus dem koſbaren Ganzen etwas Brauchbares zu dem Wohl des theuren Vaterlandes zu erhalten, wenn niht eine geſeßzlihe Ordnung den Wirkungs - Kreis aller Grade genau bezeichnet , und jeden Theil des Ganzen ſo ordnet , daß er unter der weiſen Leis tung eines Einzigen , ſey es zur Ruhe und Sicherheit oder zur Vertheidigung des Vaterlands , vortheilhaft könne gebraucht werden,
Jn den Waſfenúbungen i Gleichförmigkeit unumgänzlich nothwendig ; wenn ſie aber auh bey den innern Einrichtungen einer Kompagnie oder eines Bataile lons der Diſziplin und der Dienſi - Ordordnung nicht ſo weſentlich ſcheinet, wird dennoch jeder Militär finden , daß ſie auch in dieſer Rückſicht wenigſtens ſehr wünſchenswerth ſey, Dieſes waren die Anſichten der zuleßt in Bern im Jahre 1804