Vorlesungen über eine künstige Theorie des Opfers oder des Kultus : zugleich als Einleitung und Einladung zu einer neuen mit Erläuterungen versehenen Ausgabe der bedeutendsten Schriften von Jacob Böhm und S. Martin
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folglich weder von dem Unverftand jener Politiker follen irre machen laffen, welche jagen, daß politifche Gegenjtände nrit theologifchen nicht zu vermengen jeyen, noch von dem Mipverjtand jener, welcye ein folches Forfchen in den Mipjterient der Religion für bedenklich, ja — als von Laten für'taien für gefährlich achten, und welchen Zionswächtern (oder wie Andre ihnen vorwerfen, Grabwächtern) man wohlmeinend zu bedenfen geben muß, daß es fich hiermit in unferer Zeit beilüuftg eben jo wie zur Zeit der verfichten Kirchenreforz mation verhält, in welcher man leider die Unwiffenbeit in den Prüncipien der Religion bei Klerifern und Laten jo tief herunter fommen ließ, daß es felöft gefährlich war, den letsten wieder die heil. Schriften in die Hände zu geben. Was man nämlich gewöhnlich die Myiterien der Religion nennt, Das jind Die Prineipien der religiöfen Erfennniß felder, und das Forfchen in ihnen und durch fie, zu unver wie zit jeder Zeit, nicht auf alle mögliche Werfe fördern, fondern verwehren wollen, heißt — abgerechnet die Jmpos tenz eines folchen Wolleng — den bereits beftchenden und durch den Nationalismus mit dem größten Erfolg unter baltıwen Dbfeurantiemms in der Neligiongerfenntniß nur nod) mehr befejtigen, biemit fich aber jene Strafe zuziehen, welche jeden Obfeurantism trifft, weil das zurücgedräugte und verhaltne Kicht nur als Blis wiederfehrt.
Wenn das MWefen der pofitiven, jo wie das Lnmefen der negativen Geburt und Manifeftation des Lebens bis da= hin jelten ar begriffen worden find, fo it hieran vorzüglich, jener Schon feit langer Zeit durch Die mechanifche Vhis Iofophie verbreitete Srrthbum Schuld, gemäß welchem man das Freifenn der Glieder eines (focialen) Drganismus von einander mit einem-Losfegn derfelben, fo wie ihr Nichtloss feyn von einander mit ihrer Gebundenheit aneinander vers mengt, jehin von einer organifchen Verbindung oder einem Zujammenzs und Sneinandergewachfenfeyu (Einverleibtfeyn) ders jelben £einen Begriff bat, folglidy nicht einfieht, daß die bes