Vorlesungen über eine künstige Theorie des Opfers oder des Kultus : zugleich als Einleitung und Einladung zu einer neuen mit Erläuterungen versehenen Ausgabe der bedeutendsten Schriften von Jacob Böhm und S. Martin

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vom Begriffe bed Propheten und bes Drafeld auggefchlefe fen, und ;. 8. ein ftabiler Hoferopbet würde, fo wie ein ftabiler Hofpoet, nur ein Hofnarr foyn — Wenn e8 nicht abzufehen it, warum nur der oder den Kammern die Prüs rogative zukommen fol, der Nichtverantwortlichfeit für eine Berlegung der Gonjtitution und warum nur die Negierimg oder die Minijterien einer folchen Berantwortlichfeit unters liegen follen, jo muß man doch eingejtehen, daß der Fehler hier nicht in den Verjonen, fondern in der Sache liegt, namlich daß jich hier (in Mangel der gefeglichen Berants wortlichfeit der Kammern) ein Gebredyen, nicht nur der bayerifchen, fondern aller neuern Conjtitutionen Fund gibt, ohne deffen Anerkennung und alfo Abhülfe ver, fey e8 num offenbar oder zur Dffenbarung beftändig bereite, vevolutios naire Zujtand nicht aufhören kann und wird, tm welchem wir diefe Staaten alle, als in einem rechtlich umgeficherten Zuftand mehr oder minder fich befinden jehen.

Al ein Gebrechen diefer Verfaffungen muß man es namlich erkennen, wenn der Fall ihrer Verlegung von Seite der Kammer nicht minder als von Seite der Negierung zwar eintreten Fan, die Enticheidung bierüber indeffen in Eine der zwei Vartheien jelber nur füllt. Begreiflich it cs nun aber, daB umvechtlicher Zuftand die Veranlaffung zu Gewaltftreichen gibt, jey es num von Seite der Regierung oder von Geite der Kammer. Co, daß alfo die Gonjtitus tion, welche den rechtlichen und friedfichen focialen Zuftand durd) Die gemeinfchaftliche Berathung nud Berfügung beider @&er Regierung und der Kammer) der Nation fichern follte, daß Diefe Gonjtitution in den Händen beider eine Waffe wird oder werden fan, durch welche fie beide das Necht der Nothwehr gegen einander geltend zu machen fuchen, jo wie das Volk zum Boden wird, auf welchem diefer Kampf, man weiß Damm nicht, ob feiner DBertreter oder Zer‚treten, geführt wird. Und da der Begriff der Souverainesat mit jenem der Unveraunwortlichkeit zufammenfällt, fo it