Vorlesungen über eine künstige Theorie des Opfers oder des Kultus : zugleich als Einleitung und Einladung zu einer neuen mit Erläuterungen versehenen Ausgabe der bedeutendsten Schriften von Jacob Böhm und S. Martin

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jede Autorität wird von Gott als dem abfolw ten Autor inner ihrer Rechtsjphäre affiftirt.

Duobus litigantibus tertius dijudieat. Die höbere Funftion Calg arbitrium) fann indeß einer der drei beftehenden Autoritäten darum nicht ausfchließend und ftabil eingeräumt werden, weil außerdem der Trialismus in den Duas lismus zurücktele, durch welches arbitrium aber jede der drei Autoritäten, al8 eine gleichfam (momentane) Jury in Bezug auf die in Differenz Gefommenen auftreten Fann umd fol. Woraus man abermal fich von der Nichtigfeit der obigen Behauptung überzeugen fann, daß in Conftitutionen, welche e8 nur erft zum Dualismus der Autorität gebradht haben, die Gefahr der Exrplofion oder Diffolution noch obs waltet, Es ift übrigens eben fo irrig, wenn man in bem Apoftel Daulus den erftien Proteftanten nachweifen will &a zur Zeit der Apoftel die Autorität der Tradition und Schrift noch nicht unterfchieden, viel minder in Differenz feyn fonnte), alg wenn man in dem Apoftel Sobannes die zufünftige VBerfohnung der Kirche in einer dritten Kirche präformirt finden will, wie etwa Fichte feine Kaks balgerei des Schs und Nichtichg mit — einer Hochzeit fchlies Ben wollte. Vielmehr fann eine Verfohnung in der Kirche nur dur; die Union jener drei Autoritäten bewerfitelligt werden, welche jich dermalen noch größtentheilg feindfich und einander ımißverftehend gegemüber ftchen, als Katholiz cismus im yartifularen Sinn (abjtrafte Traditiong- Autoris tat), als Proteftantismug ‚Cabitrafte Schriftautorität), und als Nationalismus Cabftrafte Wiffenfchaftsautorität). Zu wels der Union in unferer Zeit vor allem Noth thut, daß man die Wiffenfchaft zur Anerfenntniß der Autorität, der Tradis tion und der Schrift bringt, und ihr zeigt, daß fie nur burd) Aufgabe ihres eigenen Abfolutismus und ihrer Abs fraftheit fich von jedem gegen fie gefehrten Abfolutismug frei zu machen und zu halten vermag.