Vorlesungen über eine künstige Theorie des Opfers oder des Kultus : zugleich als Einleitung und Einladung zu einer neuen mit Erläuterungen versehenen Ausgabe der bedeutendsten Schriften von Jacob Böhm und S. Martin
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I wahrhaft lebten. Wir fehen ferner fchon in biefer Epoche die
erfte Morgenröthe der folgenden aufgehen, nämlich den Ein: tritt der erften Strahlen der göttlichen als der dem Menfchen heimatlichen Region, fo wie wir bemerfen, daß fowohl die Drohungen ald Verheißungen der Propheten fich nicht mehr in den engen Schranfen der Nationalität halten, überhaupt felöft nicht mehr blos einzelne Nationen, fondern wenn fchon nur in rapiden Zügen und unter den Figuren jener, den all gemeinen Menfchen betreffen. Endlich aber fehen wir feinen Propheten, der nicht ein Schlachtopfer feiner Miffion gemes fen wäre, fey es nun durch feinen Tod und das Verfchitten feines Blutes, fjey ed Durch das Verfchüitten feiner Worte und feiner Lehre. Denn Diefe wie jenes wird von dem Wolf zurück gefordert werden, welches die Schuld der Ertrave fation beeder auf fich 309.
In der That ging die num erlofchne Kraft der Thieropfer in das Blutleben und in die Stimme der Propheten über, und beede wurden das Holocauft, auf welche der Geift zu gleich heilfamer und jchredlicher würfte, als auf das Thierblut. Sch fage fchredlicher,, weil diefes ungerecht vergoßne Blut ein fchreiender Zeuge des Verbrechens des Volks ward, und weil die verberblichen geiftigen Aftionen durch diefes Blut angezogen wurden, ohne daß eine heilfame Aktion fle präcipitirte, Denn die Geifter der Propheten zogen durd; die Macht der Derivation die Verbrechen und Leiden Ssraeld an und auf fih, und erleichterten Ießtres von der Kaft diefer übel thätigen Einwürkungen, fo daß falls das Wolf von diefer Hülfe der Propheten Vortheil gezogen hätte, felbes hinwieder Ießtern das Gewicht diefer irregulairen Aftionen erleich tert haben würde. Denn diefes ift das Gefeß der Derivation und Gompenfation aller in folidairem Verband feiender oder in fie getretener MWefen, daß nämlich der DBefreier den Gebundenen befreiend, der Nichtverfegte den Verfesten wies der zurecht jeßend, feine eigne Freiheit und normale Gefeßtheit fußpendirt und die MWiederaufhebung diefer Suspenffon