Über den Geist des Zeitalters und die Gewalt der öffentlichen Meinung, str. 88

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oder Staatsrecht betreffende Begriffe, die ihnen zur habituellen Denkweiſe oder zu Ges wohnheitsbegriffen geworden ſind: folgt, daß dieſe Gewohnheitsbegriffe bey rohen, unaufgeklärten Volkern auf unrichtigen oder verz nunftwidrigen Vorſtellungen beruhen müſſen. Wir finden daher, daß der eifrige Mohammedaner in dem Willen ſeines Sultans den Willen des Hims mels ſieht, indeß der blinde Katholif an die Wunder des heiligen Bettlers La bre‘ glauben und übee den unvorſichtigen Zweifler herfallen wird, der ſeinen Aberglauben belachen will,

Die Menſchen werden zwar ihren “Gewohnheitsbegriffen immer gemäß handeln; allein in einem Zeitalter, wo eine Revolution in den Jdeewn und Grundſägen vorgeht, leiden Jene: cine mächtige Erſchütterung. Da der große Haufe wenig denkt, noch weniger vorausſieht, ſondern nur wahrs nimmt; ſo folgt er überhaupt der Neigung des ſinnlichen Menſchen, zuerſt nah dem Neuen {1 greifen, und dann hinterdurh die Wahrheit zit prúfen. Vermiſcht ſich hiermit etwas, wovon ee glaubt, daß es ihn und ſein Wohl unmittelbar betreffe, ſo úberläßt er ſich den neuen Eindrücken mit einer Wildheit die oft zur Schwärmerey wird; und wenn auch Einzelne das Falſche erkennen, ſs

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