Bemerkungen über die französische Revolution und das Betragen einiger Gesellschaften in London bei disen Ereignissen

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vem das Andenken unſerer Nevoluzion heilig iſt, jes der treue Sohn unſerer Verfaſſung, muß Sorge tragen, ſih niht mit Perſonen verwechſeln ‘zu laſſen , die unter dem. Namen von Eifer fár beide — nur allzuoft von der Wahrheit ihrer Brundbegriffe abirren, und in den leichteſien Veranlaſſungen Gelegenheit finden, von dem Geiſte ſich zu entfernen , dev muthig, aber falt ‘und abgewogen , die eine herfür= brachte und in der andern das Ruder führte.

Ehe ih zur Beantwortung der weſentlichen Punkte ihres Briefes fortſchreite, muß ich mit ihrer Erlaubniß das Bild der beiden Klubbs (o weit ich es aus fremden Nachrichten“ ¿u entwerfen im Stande bin ) vorausſchi>en , in deren Augen eine öffentlich anerkannte Theilnehmung an den Angelegenheiten von Frankreich ſo wenig Unſchikliches Hatte. Zugleich aber auch die Verſicherung beifügen , daß ich von beis den — Mitglied - weder war , noch bin.

Der erſte nennt ſich die Konſtitutionsgeſcllſchaft „ Geſellſchaft Konſtitutioneller Belehrung „ oder wie die Titel heiſſen mögen. Er beſtcht feit 7 oder 8 Jahren, Sein Zwe ſcheint gut gemeint , in ſofern alſs ohne Tadel. Er ward gegründet, um auf Koſten der Mitglieder Bücher in Umlauf. ¿u bringen , für die es auſſerdem nur wenige die Koſten des E S

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