Der Jakobiner in Wien : oesterreichische Memoiren aus dem letzten Dezennium des achtzehnten Jahrhunderts

— 153 —

zu unterſuchen, und da Alles, was Martinolli zur Laſt gelegt worden war, als richtig befunden wurde, ſuſpendirte er den Schuldigen bis auf weitere Verfügung von Amt und Gehalt, und ließ ihm zu wiſſen thun, daß er ſih über die Urſache, warum er in dem vorliegenden Falle die Juſtizvflege verzögert, ungeſäumt auf das Deutlichſte auszuweiſen habe. Zu Jemandem aus ſeiner vertrauten Umgebung äußerte ſh der Kaiſer : „Das kann ih nicht ungeſtraft laſſen. Sich der Perſon eines angeblichen Verbrechers verſichern, heiſcht das Wohl und die Sicherheit des Staates; aber man muß ſo ſchnell als möglich zur Ueberzeugung gelangen, damit, wenn er, was der Fall ſein fann, ſchuldlos iſt, nicht zu lange unſchuldig geſtraft werde; denn es iſt ſchon eine Strafe, in Verwahrung zu ſißen.“ :

Martinolli’s Vertheidigung enthielt wörtlich folgende, in ihrer Art ſehr merkwürdige Punkte :

„ Erſtens, fei es erſt anderthalb Jahre, daß Inquiſit ſitze.“

„Zweitens habe er (Martinolli) gedacht, daß an demſelben nicht ſo viel gelegen ſei, weil er ein Dieb iſſt.“