Der Jakobiner in Wien : oesterreichische Memoiren aus dem letzten Dezennium des achtzehnten Jahrhunderts

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ſeinem Gebrauche verwendet, und die Familie erhielt von ihm nichts als die Quittung, die er ihr mit einem groben Verweiſe, daß ſie dieſer Kleinigkeit wegen Seine Exzellenz überlaufen habe, übergab. Nach geendigtem Prozeſſe wurden der Familie von dieſem Gelde etwa dreißig Gulden zurückgegeben, mit dem Bedeuten, das Uebrige ſei für die Alimentation des Verhafteten ausgegeben worden. Es läßt ſh daraus ſchließen, daß man die Jakobiner wenigſtens (auf ihre Koſten) reichlich mit allen Lebensbedürfniſſen verſorgte, da einer derſelben während zwei Monaten nahe an achthundert Gulden verzehrte.

Schon dieſes einzigen Umſtandes wegen mußte Martinolli Alles anwenden, daß die Angeklagten ſchuldig befunden wurden. Hätte man ſie als unſchuldig anerkannt und freigelaſſen , ſo wäre vielleicht der Rechnungsausweis über die verzehrten achthundert Gulden „bemängelt “ worden, und Martinolli würde als ein ungetreuer Beamter , der das ihm anvertraute Gut angegriſfen , wenigſtens Kaſſation zu erwarten gehabt haben. Graf Saurau muß ganz beſondere Gründe gehabt haben, daß er dieſes grobe Verbrechen eines Rich-