Der Jakobiner in Wien : oesterreichische Memoiren aus dem letzten Dezennium des achtzehnten Jahrhunderts

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Verordnung, vermöge welcher alle in Wien ſich aufhaltenden Fremden binnen „drei Tagen dieſe Stadt - verlaſſen mußten. Dieſe verlangten nun von -den Handlungshäuſern, an welche ſie augewieſen waren, die Auszahlung ihrer Wechſel in baarem Gelde oder erſuchten dieſelben, die Bankozettel, «welche ſie in Händen hatten, gegen baar umzuſeßen: Einige Banquiers ſchi>ten daher eine Summe von achtzig bis neunzig tauſend Gulden in Papiergeld nach: der Bank und verlangten dafür klingende Münze. Nach der. bisherigen Uebung konnte -man ‘jederzeit für Bankozettel baares Geld fordern „- indem ſich die: Bank ſchon bei Kreirung der BVankozettel verpflichtet hatte , - dieſelben auf jedesmaliges- Verlangen der Beſißer- gegen baares Geld einzulöſen. Es wurde: auch immerſo gehalten. Selbſt während des Türkenkrieges konnte man ſo viel Bankozettel als man wollte nach« der Bank bringen, und man wurde in der Münzſorte bezahlt , die man wünſchte.“ Daher kam der Kredit, in dem die: Banközettel bis dahin ſtanden, und die große Verbreitung derſelben. War es nun wirklicher Mangel an Baarſchaft oder: war die Unbehülflichkeit der Beamten daran Schuld, genug, 15