Die Klassengegensätze von 1789 : zum hundertjährigen Gedenktag der grossen Revolution

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Die Jutelligenz war erhaben über die Bornirtheit des geſchäftlih intereſſirten Bourgeois; ihr Beruf brachte ès mit ſih, zu generaliſiren und logiſch zu entwickeln, er brachte ihr eine umfaſſende Kenntniß der geſellſchaftlihen und politiſchen Verhältniſſe der Vergangenheit und Gegenwart: ſo iſt es die Jutelligenz geweſen, die die dauernden Klaſſenintereſſen der Bourgeoiſie erkannte, die damals zuſammenfielen mit den Bedürfniſſen der ökonomiſchen Entwi>lung; die Jutelligenz iſt es geweſen, die ſie vertrat nicht blos gegenüber dem Hof, den Ariſtokraten und Pfaffen, mitunter auh gegenüber Bauern, Kleinbürgern und Proletariern, ſondern ſogar gegenüber manchen Kapitaliſtenkliquen ſelbſt, wenn deren Augenbli>sintereſſen in Widerſpruch kamen zu den dauernden Jntereſſen der geſammten Klaſſe. Nicht von perſönlichen, niht von momentanen Jutereſſen bewegt, handelnd auf Grundlage einer dur langjährige Gedankenarbeit gewonnenen tiefen Einſicht in die geſellſchaftlihen Zuſammenhänge, erſchienen die Männer der bürgerlichen Intelligenz niht als Vertreter von materiellen Jutereſſen, ſondern von bloßen Prinzipien, von reinen Jdeen, als „Doktrinäre“ gegenüber den fapitaliſtiſhen „Praktikern“, die, ſtolz auf ihre Jgnoranz, den Staat nur ihren jeweiligen Unternehmungen dienſtbar machen wollten.

Die bürgerliche Jntelligenz war no< niht ſo weit, daß ſie, ſtatt vom Staatsmann die Unterwerfung unter die Theorie zu fordern, die Theorien den jeweiligen Wünſchen und Launen der „praktiſhen Staatsmänner“ angepaßt hätte. Und ſie bekam in Frankreih dur<h die Revolution auh die Macht, ihren Theorien Geltung zu verſchaffen, Nach dem Sturz des Hofadels und der mit ihm verbündeten hohen Finanz gab es in Frankreih nur eine Klaſſe, die regierungsfähig geweſen wäre, die bürgerliche Jutelligenz. Selbſt heute no<h, wo in den meiſten konſtitutionellen Ländern weite Volksfkreiſe, vor allem die ſtädtiſche Arbeiterſchaft, durch ihre politiſhe Thätigkeit mit den Bedürfniſſen und Aufgaben der Geſeßgebung und Verwaltung eines modernen Großſtaates und der parlamentariſhen Behandlung der Geſchäfte vertraut worden, überwiegt in den Parlamenten immer no< die bürgerliche Juntelligenz. Um wie viel mehr mußte dies vor hundert Jahren in Fraukreich der Fall ſein, in dem ſeit Jahrhunderten jede politiſhe Regung erſti>t worden!

Selbſt die Kleinbürger von Paris wählten nicht ihresgleichen, ſondern Juriſten, Journaliſten u. dergl. zu ihren Vertretern.