Geschichte der revolutionären Pariser Kommune in den Jahren 1789 bis 1794

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Die am 17. Oktober 1356 zu Paris im Parlamentsſaale zuſammentretende Verſammlung dex Generalſtände wax über 800 Perſonen ſtark. Etwa die Hälfte derſelben gehörte der Bourgeoiſie, dem dritten Stande, an. Anweſend war Herzog Karl, der Dauphin, ſelber.*) Sein Kanzler, dex Erzbiſchof von Rouen, Namens Peter vom Walde (Pierre de la Fôret), ſete den Ständen die Maßregeln auseinander, die zur Befreiung des Königs und zur Fortſezung des Krieges zu ergreifen wären. Beſonders vergaß er niht, den Ständen ans Herz zu legen, wie nothwendig es ſei, dur< neue Steuern die erforderlichen Geldmittel aufzubringen.

Ihm antwortete Johann von Craon , der Erzbiſchof von Reims, im Namen der Geiſtlichkeit ; der Herzog der Bretagne im Namen des Adels, und der Prevot von Paris im Namen der Bourgeoiſie : daß ſie das Mögliche thun wollten, wenn man ihnen die zum Berathen nöthige Zeit ließe.

Hierauf erwählte jeder der drei Stände Mitglieder für die zu dieſem Behufe niederzuſeßende Kommiſſion. Selbige war ahtzig Mann ſtark und ihre nah einigen Tagen gefaßten Beſchlüſſe wurden ſowohl von jedem der drei Stände einzeln, wie auh von den vereinigten Stäuden zuſammen ohne Widerrede und einſtimmig angenommen.

Dem Statthalter wurde demgemäß verſprochen, daß die drei Stände von allen ihren Einkünften ein Jahr lang einen ganzen und einen halben Zeheut (= 15 Prozent) bezahlen und daß außerdem der dritte Stand auf je 100 Feuer oder Schornſteine 1 bewaſſneten Mann ins Feld ſtellen ſollte, wenn ſeinerſeits der Statthalter des Königs folgende Bedingungen erfüllte :

1) wenn er die ſieben Hauptbeamten der Krone (die Miniſter), darunter den Kanzler Peter vom Walde, verabſchieden, dieſelben ergreifen und ins Gefängniß werfen laſſen, auch die Güter derſelben fkonfisziren würde;

2) wenn ex den ſeit mehreren Jahren eingekerkerten König von Navarra in Freiheit ſeßte ;

3) wenn er zuſtimmte, daß eine aus der Verſammlung zu wähſende Kommiſſion die bisherigen Berather der Krone in Anfſagezuſtand verſeßte ;

4) wenn ex einen aus der Geiſtlichkeit, dem Adel und der Bouxrgeoiſie gebildeten Staatsrath ‘annähme, und demſelben die Macht einräumte, im Königreih Beamte ab- und einzuſeßen,

d’Etienne Maree], in der Bibliothèque de l'École des chartes, Nr, 1. — Naudet,

Conjuration d’Etienve Marcel contre Tautorité royale, — Jules Quicherat, enne Marcel, im Plutarque français, — Aug, Thierry, Essai sur lVhistoire E --état, — Dulaure, Histoire de Paris, zweiter Band,

du tiers

H “au genommen iſt der Dauphin der älteſte Sohn des Königs, der ſi D Gen. wird dieſer Titel dem Regenten, dem Bruder des Königs, gegeKronprinz, Hier . führten verſchiedene Herrſchaften den Titel Dauphin (Delben, Jm Mu 16 Ÿ Humbert TI, der leßte Herr der Dauphiné, ſtellte phin, E A Ve “inigung der Dauphiné mit den Kronländern, die _ 1 01s DinA e tites Sohn des fraxgbijchen @ônigs Dauphin Zſa Plite. Dauphin oder Delphin bedeutes ein großes Thier.