Geschichte der revolutionären Pariser Kommune in den Jahren 1789 bis 1794

OIS

Polizei den königlichen Jutendanten, die den jeßigen Präfekten glichen, zugetheilt. Die von Heinrich Il. geſchaffenen , zur Ausführung der königlihen Befehle in die Provinz abgehenden Kommiſſäre waren ſeit Richelieu zum „Augapfel des Königthums“ geworden. Jm Jahre 1789 beſaß Frankreih 34 Jutendanten in- 35 Generalitäten.*) Das ganze Land war nämli<h behufs der geiſtlichen Adminiſtration in Diözeſen, behufs der militäriſchen in Provinzen oder Militär - Gouvernements und behufs der polizeilihen in Generalitäten oder Jutendanzen eingetheilt. À

Die Wähler der Pariſer Diſtrikte wandten ſih 1789 beſonders gegen das Spißelthum, indem ſie die Abſchaffung des Spionirens vexlangten. Man rief in den Provinzen und in Paris : „Die Polizei kommt allein den Gemeindebehbrden zu !“ Mirabeau ſ<lug zu gleicher Zeit die Abſchaffung der ſtehenden Heere vor, indem ex ſchrieb: **)

„Keine Miethlinge und kein ſtehendes Heer! Das geſammte Volk muß mit dem Rechte bekleidet ſein, behufs der gemeinſamen Vertheidigung die Waffen zu haben und zu tragen.“

' Mit den gefürchteten lettres de cachet wurde gewöhnli<h die

Polizei betraut. Dieſe willkürlihen geheimen Verfügungen hießen urſprünglih lettres clauses oder eloses, verſchloſſene, verſiegelte Briefe. Sie waren im Namen des Königs geſchrieben, von einem Staatsſekretär gegengezeihnet, mit dem königlichen Siegel unterſiegelt und enthielten den geheimen Befehl, daß Jemand in ein Gefängniß aufgenommen werden oder in die Verbannung gehen ſollte. Wenn ein Polizei-Offizier ſie überbrachte, nahm er in der Regel ein Protokoll auf und ließ ſelbiges dur die von ihnen betroffenen Perſonen unterzeihnen. Der PolizeiLieutenant von Paris wax immer reichlih damit verſehen. Man erlangte ſie dur< Geld. Sollte ein läſtiger Gläubiger, ein einer Liebſchaft hin=derlicher Ehemann oder Verlobter entfernt, ſollte der [üderliche Sohn einer ariſtokratiſchen Familie, kurz, ſollte irgend eine in irgend einer Sache unbequeme Perſon auf unbeſtimmte Zeit aus dem Wege geſchafft werden, ſo ließ ſih das durch einen geheimen Haftsbefehl thun. Noch unter Napoleon Bonaparte wurden ſolche geheimen Haſftsbefehle ausgeſtellt. Der lezte bekannte iſt datirt aus dem Jahre 1801 und lautet folgendermaßen :

„Der Polizei-Präfekt befiehlt und verordnet dem Sto>meiſter des Arreſthauſes Tempel, bis auf weiteren Befehl den beſagten N.

aufzunehmen. Der Polizei-Präfekt Dubois.“

Die Staatsgefängniſſe waren ſehr zahlrei<h. Jn Paris gab es deren fünf, nämlich: die Baſtille, Vincennes, Bicêtre, Charenton und St. Lazare. Die vorzüglichſten Staatsgefängniſſe der Provinzen waren : das Schloß Ham, das Trompetenſchloß, das Stierſhhloß, der Berg des

*) Etat de France en 1789, par P. Boiteau, Seite 65. *#) Aux Bataves, Déclaration des droits. - Art. 12, 14 15.