Otočaner Regiments-Geschichte : vom Ursprung dieser Gegend, ihrer Bevölkerung und ihrer Schicksale : in zwei Bänden und drei Hauptstücken

Drittes Hauptſtú>.

(Neueſte Zeit des 19. Iahrhunderts, von anno 1801 bis Ende März 1855.)

Erſter Abſchnitt.

Organiſirung des Negiments und Geſchichte im Adminiſtrativen und in ſonſtigen Fällen; dann Konſkriptionen, Naſtelle und

Kontumazen.

Wi. ſhon im zweiten Hauptſtü>ke geſagt iſ, wurde der beſtandene Kanton im Jahre 1800 aufgehoben, und dafür das Kolloredo’ſ<e Syſtem mit

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November 1800 eingeführt, welches mit der Syſtemal - Verordnung vom

21. Oftober 1800 kund gemacht war, und im AA Nachſtehendes enthält :

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Die Kantons - Offiziere hören auf, und zur Führung der Geſchäfte - bei den zwölf Kompagnien ſind aus “dem Feldſtande vier Oberlieutenants, vier Unterlieutenants und vier Fähnrihs mit der monatlichen Zulage, für einen Oberlieutenant 3 Gulden, für einen Unterlieutenant 4 Gulden. und für einen Fähnrih 5 Gulden beſtimmt, und dem Kompagnie = Kom=

‘mandanten untergeordnet. Der Oberſt iſt Regiments-Kommandant ſowohl

im Militäriſchen .als au< im Adminiſtrativen, welchem Alle vom Oberſt= lieutenant abwärts ſubordinirt ſind.

« Die Offiziere vom Kapitänlieutenant abwärts erhalten Privat - Diener

mit der monatlihen Löhnung pr. 1 Gulden 30 Kreuzer, welche aber durch “ihre Herren -nie eigenmächtig oder eigenhändig geprügelt werden dürfen.

.- Den Stabs- und Oberoffizieren ſind Pferde zur Beſtreitung des Dienſtes

bewilliget worden, für welche die Grenzer die tägliche Heuportion à acht Pfund gegen ſoglei<h ab Aerario zu leiſtende Bezahlung pr. Pfund 2. Kreuzer liefern müſſen, und zwar:

Für den Oberſten auf . c . 6 Pferde.

7 y Dberſtlieutenant oder Major auf 21658 ¿e

y 1 Hauptmann auf e ; E 8 5