Otočaner Regiments-Geschichte : vom Ursprung dieser Gegend, ihrer Bevölkerung und ihrer Schicksale : in zwei Bänden und drei Hauptstücken

Am 2. April 1808 ſind 9° franzöſiſhe Offiziere, 16 Sergeants, 30 Korporale und 5 Tambours von Dalmatien hierdur<h nah Jtalien paſſirt.

Aus einem Regünents - Befehl ddto. 1. April 1808 Nro. 816 geht hervor, daß im Regimente mehrere Hundert Grenzfamilien geheim getheilt ſind, welche gemiſht werden müſſen.

Mit der General - Verordnung vom 7. April 1898 Nro. 903 P. ſind 12 Familien, beſtehend in 76 männlichen und 68 weiblichen Köpfen, von der Bilopoljer Kompagnie wegen Waſſerüberſ<hwemmung u Überſiedlung in das Peterwardeiner Regiment entlaſſen worden.

Vermöge Generalkommando-Verordnung vom 13. April 1898 0e. 1,766 iſt der Kriegsſtand des Regiments auf 3,938 Mann feſtgeſetzt.

Am 21. April 1808 iſt eine franzöſiſche Geld-Remiſſe unter Kommando eines Offiziers und Convoi von 20 Mann von Zengg hierdur<h nah Dalmatien paſſirt.

Mit der Generalkommando - Verordnung vom 23. Auguſt 1808 ſind ſtatt der weißen die ſ<hwarzbraunen Röcke, für die Offiziere die dunkelbrau=nen Üniformen mit Kaiſergelben Aufſchlägen und weiße Knöpfe, dann blaue Hoſen für das Militär im Otoëaner Regimente eingeſührt wordenz auch erhielten die Offiziere die Czakos ſtatt der Hüte. )

Mit der Generalkommando - Verordnung vom 10. März 1808" Nro. 687 P. ift die Aufſtellüng der Alarmſtangen angeordnet worden.

Vermöge Verordnung des kommandirenden Generalen Feldmarſchall= Lieutenants Baron Hiller ddto, Agram am 9. Februar 1808 Oe. 322 iſt befohlen, daß die Grenzer die Soldaten-Nahrung auf Rehnung der Gemeinde=Arbeit auf die Poſten führen müſſen.

Im Jahre 1808 ſind die Grenzgrundgeſeze von anno 1807 für die Militärgurenze feierlihſ publizirt worden. Dieſe Grenzgrundgeſeze ſind zu “ befannt, als daß man ſie hier zergliedern ſollte. Der Hauptumfang derſelben war die Militär= und die Landes - Verwaltung; erſtere zur Erhaltung der Sicherheit nah Außen , lettere zur inneren Sicherheit, zur Ordnung, Wohlfahrt und Eigenthums - Handhabung; die Art der Bemeſſung verſchiedener Steuer, dann der Ärarial- und Gemeinde-Arbeiten. Hiernach iſ die Grundſteuer nah drei Klaſſen von Ä>ern und Wieſen glei, nämlich: Für die lte Klaſſe 20 Kreuzer, für die 2te Klaſſe 16 Kreuzer und für die 3te Klaſſe 12 Kreuzer pr. Joh à 1,600 [-Klaſfter, dann für Obſtgärten 30 Kreuzer und für Weingärten 1 Gulden in der Karlstädter Grenze, und in anderen Grenzländern verhältnißmäßig auh höher bemeſſen worden.

Die Ärarial - Arbeit, welche ſpäter im Jahre 1848 aufgehoben wurde,