Otočaner Regiments-Geschichte : vom Ursprung dieser Gegend, ihrer Bevölkerung und ihrer Schicksale : in zwei Bänden und drei Hauptstücken

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tember 1826 B. 3,191 iſt beſtimmt worden, daß Selbſtverſtimmler zum Fuhrweſen, zum 'Garniſons -Bataillon oder zu den Armee-Spitälern ab= gegeben werden ſollen.

Mit dem Reſfripte vom 2. Auguſt 1815 B. 3,446 ſind die ZollfreipaßVorſchriften bekannt gegeben worden.

Mit 1. Auguſt 1816 haben die bis dahin in Wiener-Währung ausbezahlten Gagen und ſonſtigen Gebühren in klingender Münze zu erfolgen angefangen.

Dieſes Jahr 1816 war eine ſhre>li<he Mißernte und eine ungewöhnli<h große Hungersnoth, ſo zwar, daß Offiziere Theuerungsbeiträge, z. B.: ein Fähnrih 8 Gulden monatli<h bis zur Fehſung 1817 erhielten. Damals war eine Quart Weizen mit 8 bis 9 Gulden bezahlt.

Vermöge Reſkripts vom 5. April 1816 B. 1,218 ſind die Patrouils=Tſchaiken am Meergeſtade des Likaner und Otoëaner Regiments vermehrt und verſtärkt.

Mit dem Reſkripte vom 1. Juni 1816 B. 2,387 iſ beſtimmt, daß die im Kordonsdienſte ſtehende Mannſchaft ſich ſelb verpflegen ſoll.

Zu Folge des Reſkripts vom 23. April 1820 B. 1,284 iſ das Verfahren bei wüthenden Thieren herabgegeben.

Mit dem Reſfkripte vom 20. Auguſt 1828 B. 2,928 iſ die Strafe hinſichtlih der ſ{hädli<hen Nahrungsmittel und wegen Verkürzung in. Maß und Gewicht beſtimmt worden.

Vermöge Neſfkripts vom 28. Oktober 1828 B. 6,599 ſind den Dienenden die Bruchbänder gratis, den Unenroulirten aber gegen Bezahlung des Anſchaffungspreiſes ohne Regie bewilliget worden.

Das ſchon früher beſtandene Verbot, daß die Grenzer keine Wind- und Jagdhunde halten dürfen, iſ mit dem Reſkripte vom 13. Juli 1826 B. 2,489 erneuert worden. Î

Vermöge Reſkripts vom 2. April 1829 B. 1,301 ſind die Wanderbücher für die Meiſterſchafts-Geſellen eingeführt worden.

Mit dem Neſfripte vom 8. Mai 1829 B. 1,716 iſ die Vorſchrift und Belehrung zur Verhütung der Viehſeuhen und anderer Krankheiten des Viehes herabgegeben.

Das RNeſkript vom 9. Dezember 1835 B. 4,584 gibt die Belehrung, wie Giftwaaren zu verkaufen und Strafen gegen die Übertreter zu bemeſſen ſind.

Im Jahre 1819 iſ das Dorf Peéane vom Likaner an das Otoëaner Regiment abgegeben und zu der Bilopoljer Kompagnie einverleibt worden.