Otočaner Regiments-Geschichte : vom Ursprung dieser Gegend, ihrer Bevölkerung und ihrer Schicksale : in zwei Bänden und drei Hauptstücken

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Perusié, daß ihn Jhre- Majeſtät die Kaiſerin wegen ſeiner Tapferkeit zum Unterlieutenant befördert hat.

Mit der Verordnung vom 30. Dezember 1778 wurde dem Regimente befohlen, 200 Pferde für die Huſaren einzukaufen, dazu 67 Mann als Pferdewärter auszuhében, und is ſammt den Pferden ſoglei<h nah Karlsfadt abzuſenden.

Hoffriegsrath ddto. Wien am 19. Mai 1779 verordnet, daß fkünftighin jedes Grenz-Regiment ſtatt der bisherigen drei, nunmehr zwei Esfadronen Huſaren, jedo< jede Esfkadron von 180 Mann und nebſtbei die nöthigen Chargen behalten ſoll.

General - Kommando ddto. Karlstadt am 5. Auguſt 1774 eröffnet, daß der Feldmarſchall Graf Uadiek ſtatt des Feldmarſchall Lacy Hoffriegsraths-Präſident geworden ſei.

Kommandirender General Graf Gyulai ddto. KarIstadt am 3. Jänner 1730 gibt herab, daß die Militär - Chirurgen die Uniform, ſtatt meergrün, he<tgrau haben follen, wozu ſchwarze Aufſchläge, rothe Weſte und Hoſen verbleiben.

Eben ſo wird ddto. 7. Jänner 1780 beſtimmt, daß die Röel der Grenz= mannſchaft fortan weiß ſein ſollen, nur die Hoſen gefärbt; aber die ganze Montur muß von dem eigenen Erzeugniß der Grenzweiber ſein.

General -Brigadier Müller ddto. Otoëac am 21. Jänner 1780 'genehmiget die Vorkehrung des Regiments, wornah der Handel mit den Türken in Priboj aufgehoben und na<h Ruzica vorlegt worden iſt.

Graf Gyulai ddto. Karlstadt am 24. Jänner 1780 beſtimmt, daß der Major Prevenhueber von Bunié nah Korenica in das dortige Haupts manns - Quartier zur Kordons - Jnſpizirung überſezt, und der Hauptmann in das Huſaren-Offiziers-Quartier unterbracht werden foll.

Gyulai, ddto. Karlstadt am 18. Februar 1780 fordert die erſte Eingabe über die Bienenzucht.

In dieſem Jahre wurden drei Türken in der Gegend Priboj ermordet, deren Mörder laut Eröffnung des Gyulai ddto. Karlstadt am 23. Februar 1780 eingezogen wurden.

Gyulai, ddto, Karlstadt am 3. März 1780 genehmiget den Antrag zur Eröffnung eines Waldweges von der Brücke Prozor bis in die Waldung Cerno Jezero.

Mit der Verordnung des Gyulai ddto. Karlstadt am 19. Mai 1780 wurde befohlen, daß die Waldhüter oder Lagars eines Regünents ſe<8, und jede zwei Ortſchaften einen Wolf jährlich erlegen ſollen.