Rechte und Obliegenheiten der Regenten und Unterthanen in Beziehung auf Staat und Religion : eine Folge des Systems der moralischen Religion

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Jammern und Winſeln zubringen und in einem Zuſtande leben muß, der ſchreklicher iſt als ein zehn«

facher Tod’, und wobey der Leidende ſein Daſeyn

verflucht ? Nein, ihr liebenStaatsmänner, laßt uns menſchlicher werden, und , ſo viel an uns iſt, in unſern Regenten, Geſezgebern und Richtern die Gefühle der Menſchlichkeit immer mehr beleben.

Es iſt entſeblich, wenn ſie, die ihrVolk deſto glúcklicher machen, je menſchlicher ſie es machen, ſelbſt Beyſpiele der Unmenſchlichkeit werden und menſchenquäs lende Schmerzen, ohne Noth, ohne dringende Gründe, ohne einen überwiegenden Nuten, verurſachen.— Wie muß der Philoſoph lächeln, wenn er unſre Staatsmänner von Menſchlichkeit ſprechen , und fie mit Abſchaffung der Folter ſich brüſten ſieht, und — die taufendfachen Martern fich- denkt, welche ihre Eingekerkerten leiden, und unter denen fie oft lebenslang winſeln und raſen und die grauſamſte Todesart ihnen vorziehen möchten,

Jch würde, wenn ih mich in die Stelle des

Megenten denke, verſchiedene Orte im Lande einrich-

ten, wo die Verbrecher , die den Staat unſicher mas chen, hingebracht werden könnten. Hier würde ih ihnen. geſunde Wohnungen, Schlafläger und Koſk geben, wie es ihrem Körperbau, ihrer vorherge gangnen“ Erzichung LON Stande angemeſſen - = 5