Rechte und Obliegenheiten der Regenten und Unterthanen in Beziehung auf Staat und Religion : eine Folge des Systems der moralischen Religion

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Denn Ehre>und Freyheit und ruhiges Wohnen in ſeinem Eigenthume ſind heilige Güter der ‘Menſchheit, die’ cin Fürſt nur im äuſerſten Nothfalle beeinträchtigen ſollte. Es iſt daher himmelſchreyend, wenn Menſchen „ die ganz unſchuldig ſind, um des geringſten Verdachts willen oder wohl gar auf bloße Anzeige eines feindſeligen Menſchen, ‘aus ihren Wohnungen herausgeſchlept , und eingekerkert und" mit langwierigen Unterſuchungen gemartert und geängſtet und indes alles Lebensgenuſſes beraubt und in ihren Geſchäften und Erwerben geſtöhret, auch wohl zulezt noch úberdieß zu Bezahlung derUnterſuchungskoſter gezwungen werden , ohne die geringſte Genugaus zu erhalten *). 4 — 24 >) Solche Beyſpiele:* weiß ih in Menge. Vielleicht ſchreibe ich einſ die entſezliche Münzenbergiſche Mordz brennereygeſchichte, die dergleichen enthält. Jh will hier eines einzigen gedenfen, Jm lezten Kries gé gieng ein Officier, den H. D. Lenhard in Quedlinburg ehedem mit Wohlthaten überhäuft , nahhex aber dur< Abwehrung ſeiner Zudringlichteiten beleidigt Hatte, racheſchnaubend. zum General

bv, Saltecrn, und gab den D.“ Lenhard an, daß.

ex faiſerliher Spion ſcy und alle Stunden einen Dufkateu ‘dafür zu verzehren habe. Auf dieſe an

fich ſelbſt abgeſhmakte Angabe eines von Wohle

thaten lebenden Menſchen ward der rechtſchafne; Arzt plôzlih aus dem Schooße ſeiner Familie ge:

vißen , ‘and na< Magdeburg ‘auf die Cidatelle geſchleppt .